Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025

§ 5 - Gold- und Silberschmied-Ausbildungsverordnung (GoSiAusbV)

Artikel 1 V. v. 20.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 93
Geltung ab 01.08.2025; FNA: 806-22-1-162 Berufliche Bildung
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§ 5 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild


§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung

a)
Goldschmieden oder

b)
Silberschmieden sowie

3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,

2.
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,

3.
Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,

4.
Zuordnen von Edelsteinen, organischen Stoffen sowie anderen Besatzmaterialien zu Schmuck oder zu Gerät,

5.
Entwerfen von Schmuck oder von Gerät,

6.
Anwenden von Fertigungstechniken,

7.
computergestütztes Konstruieren sowie Fertigen von Schmuck oder von Gerät,

8.
Bearbeiten von Oberflächen,

9.
Herstellen von Fassungen sowie Fassen von Edelsteinen, organischen Stoffen und anderen Besatzmaterialien,

10.
Aufarbeiten, Umarbeiten sowie Reparieren von Schmuck oder von Gerät,

11.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie

12.
Beraten von Kundinnen und Kunden und Anbieten von Leistungen.

(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Goldschmieden sind:

1.
Entwerfen von Schmuck,

2.
Anfertigen von Schmuck,

3.
Anfertigen von Juwelenschmuck sowie

4.
Anfertigen von Ketten.

(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Silberschmieden sind:

1.
Entwerfen von Gerät oder von Objekt aus Silber und aus sonstigen Werkstoffen,

2.
Herstellen von Hilfswerkzeugen und Schablonen zur Anfertigung von Gerät oder von Objekt,

3.
Herstellen von Gerät oder von Objekt aus Silber und aus sonstigen Werkstoffen,

4.
Herstellen sowie Montieren von Gerät oder von Objekt mit Funktionsteilen sowie

5.
Behandeln sowie Gestalten von Oberflächen von Gerät oder von Objekt.

(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie

4.
digitalisierte Arbeitswelt.

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Zitierungen von § 5 GoSiAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GoSiAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GoSiAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage GoSiAusbV (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin
... 1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen ( § 5 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen, Vorgaben auf ... 2 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen ( § 5 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Aufmaße erstellen und Zeichnungsmaße maß- stabsgerecht ... und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen ( § 5 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Werkzeuge, Maschinen und Anlagen nach Verwendungszweck auswählen und ... Stoffen sowie anderen Besatzmaterialien zu Schmuck oder zu Gerät ( § 5 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Edelsteine, organische Stoffe und andere Besatz- materialien nach ... 5 Entwerfen von Schmuck oder von Gerät ( § 5 Absatz 2 Nummer 5 ) a) eigene Entwürfe unter gestalterischen Aspekten erstellen b) ... 6 Anwenden von Fertigungs- techniken ( § 5 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Metalle und deren Legierungen, Hilfsstoffe und sonstige Werkstoffe hinsichtlich ... Konstruieren sowie Fertigen von Schmuck oder von Gerät ( § 5 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Fertigungsverfahren, Maschinensoftware und Mate- rialien unter ... 8 Bearbeiten von Oberflächen ( § 5 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Verfahren der Oberflächenbearbeitung und Ober- flächenbehandlung ... Fassen von Edelsteinen, organischen Stoffen und anderen Besatzmaterialien ( § 5 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Fassungen und Materialien hinsichtlich Verwendungs- zweck nach Art und ... Umarbeiten sowie Reparieren von Schmuck oder von Gerät ( § 5 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Aufarbeitungen und Reparaturen durchführen 4   ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen ( § 5 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maß- nahmen unterscheiden ... Beraten von Kundinnen und Kunden und Anbieten von Leistungen ( § 5 Absatz 2 Nummer 12 ) a) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen ... 4 1 Entwerfen von Schmuck ( § 5 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Entwürfe für Schmuck, Juwelenschmuck und Ketten anfertigen und dabei ... erstellen 11 2 Anfertigen von Schmuck ( § 5 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Schmuck und Schmuckelemente, insbesondere Schienen, Spangen und Reifen, ... 35 3 Anfertigen von Juwelen- schmuck ( § 5 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Fertigungstechniken für Juwelenschmuck hinsichtlich Steineigenschaften und ... bewerten   4 Anfertigen von Ketten ( § 5 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Bleche und Drähte für Kettenglieder vorbereiten b) Spindeln ... von Gerät oder von Objekt aus Silber und aus sonstigen Werkstoffen ( § 5 Absatz 4 Nummer 1 ) a) Entwürfe für Gerät unter Einbeziehung unter- schiedlicher ... zeugen und Schablonen zur Anfertigung von Gerät oder von Objekt ( § 5 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Schmiede- und Treibwerkzeuge aus metallischen und nichtmetallischen ... von Gerät oder von Objekt aus Silber und aus sonstigen Werkstoffen ( § 5 Absatz 4 Nummer 3 ) a) Herstellungsverfahren für Körper auswählen b) Körper nach ... sowie Montieren von Gerät oder von Objekt mit Funktionsteilen ( § 5 Absatz 4 Nummer 4 ) a) Gerät mit massiven, hohlen und isolierten Griffen anfertigen und dabei ... sowie Gestalten von Oberflächen von Gerät oder von Objekt ( § 5 Absatz 4 Nummer 5 ) a) Oberflächen, insbesondere unter Verwendung von Bimsstein, Schiefer und ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 5 Absatz 5 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 5 Absatz 5 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 5 Absatz 5 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... kommunizieren 4 digitalisierte Arbeitswelt ( § 5 Absatz 5 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ...


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