(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Goldschmieden oder
- b)
- Silberschmieden sowie
- 3.
- fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 2.
- Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 3.
- Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
- 4.
- Zuordnen von Edelsteinen, organischen Stoffen sowie anderen Besatzmaterialien zu Schmuck oder zu Gerät,
- 5.
- Entwerfen von Schmuck oder von Gerät,
- 6.
- Anwenden von Fertigungstechniken,
- 7.
- computergestütztes Konstruieren sowie Fertigen von Schmuck oder von Gerät,
- 8.
- Bearbeiten von Oberflächen,
- 9.
- Herstellen von Fassungen sowie Fassen von Edelsteinen, organischen Stoffen und anderen Besatzmaterialien,
- 10.
- Aufarbeiten, Umarbeiten sowie Reparieren von Schmuck oder von Gerät,
- 11.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie
- 12.
- Beraten von Kundinnen und Kunden und Anbieten von Leistungen.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Goldschmieden sind:
- 1.
- Entwerfen von Schmuck,
- 2.
- Anfertigen von Schmuck,
- 3.
- Anfertigen von Juwelenschmuck sowie
- 4.
- Anfertigen von Ketten.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Silberschmieden sind:
- 1.
- Entwerfen von Gerät oder von Objekt aus Silber und aus sonstigen Werkstoffen,
- 2.
- Herstellen von Hilfswerkzeugen und Schablonen zur Anfertigung von Gerät oder von Objekt,
- 3.
- Herstellen von Gerät oder von Objekt aus Silber und aus sonstigen Werkstoffen,
- 4.
- Herstellen sowie Montieren von Gerät oder von Objekt mit Funktionsteilen sowie
- 5.
- Behandeln sowie Gestalten von Oberflächen von Gerät oder von Objekt.
(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt.
Anlage GoSiAusbV (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin ... 1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen ( § 5 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen, Vorgaben auf ... 2 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen ( § 5 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Aufmaße erstellen und Zeichnungsmaße maß- stabsgerecht ... und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen ( § 5 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Werkzeuge, Maschinen und Anlagen nach Verwendungszweck auswählen und ... Stoffen sowie anderen Besatzmaterialien zu Schmuck oder zu Gerät ( § 5 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Edelsteine, organische Stoffe und andere Besatz- materialien nach ... 5 Entwerfen von Schmuck oder von Gerät ( § 5 Absatz 2 Nummer 5 ) a) eigene Entwürfe unter gestalterischen Aspekten erstellen b) ... 6 Anwenden von Fertigungs- techniken ( § 5 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Metalle und deren Legierungen, Hilfsstoffe und sonstige Werkstoffe hinsichtlich ... Konstruieren sowie Fertigen von Schmuck oder von Gerät ( § 5 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Fertigungsverfahren, Maschinensoftware und Mate- rialien unter ... 8 Bearbeiten von Oberflächen ( § 5 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Verfahren der Oberflächenbearbeitung und Ober- flächenbehandlung ... Fassen von Edelsteinen, organischen Stoffen und anderen Besatzmaterialien ( § 5 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Fassungen und Materialien hinsichtlich Verwendungs- zweck nach Art und ... Umarbeiten sowie Reparieren von Schmuck oder von Gerät ( § 5 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Aufarbeitungen und Reparaturen durchführen 4 ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen ( § 5 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maß- nahmen unterscheiden ... Beraten von Kundinnen und Kunden und Anbieten von Leistungen ( § 5 Absatz 2 Nummer 12 ) a) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen ... 4 1 Entwerfen von Schmuck ( § 5 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Entwürfe für Schmuck, Juwelenschmuck und Ketten anfertigen und dabei ... erstellen 11 2 Anfertigen von Schmuck ( § 5 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Schmuck und Schmuckelemente, insbesondere Schienen, Spangen und Reifen, ... 35 3 Anfertigen von Juwelen- schmuck ( § 5 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Fertigungstechniken für Juwelenschmuck hinsichtlich Steineigenschaften und ... bewerten 4 Anfertigen von Ketten ( § 5 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Bleche und Drähte für Kettenglieder vorbereiten b) Spindeln ... von Gerät oder von Objekt aus Silber und aus sonstigen Werkstoffen ( § 5 Absatz 4 Nummer 1 ) a) Entwürfe für Gerät unter Einbeziehung unter- schiedlicher ... zeugen und Schablonen zur Anfertigung von Gerät oder von Objekt ( § 5 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Schmiede- und Treibwerkzeuge aus metallischen und nichtmetallischen ... von Gerät oder von Objekt aus Silber und aus sonstigen Werkstoffen ( § 5 Absatz 4 Nummer 3 ) a) Herstellungsverfahren für Körper auswählen b) Körper nach ... sowie Montieren von Gerät oder von Objekt mit Funktionsteilen ( § 5 Absatz 4 Nummer 4 ) a) Gerät mit massiven, hohlen und isolierten Griffen anfertigen und dabei ... sowie Gestalten von Oberflächen von Gerät oder von Objekt ( § 5 Absatz 4 Nummer 5 ) a) Oberflächen, insbesondere unter Verwendung von Bimsstein, Schiefer und ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 5 Absatz 5 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 5 Absatz 5 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 5 Absatz 5 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... kommunizieren 4 digitalisierte Arbeitswelt ( § 5 Absatz 5 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ...