Artikel 6 - Dritte Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (3. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100; Geltung ab 02.04.2025
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Artikel 6 Änderung der Schiffssicherheitsverordnung


Artikel 6 ändert mWv. 2. April 2025 SchSV § 3

Die Schiffssicherheitsverordnung vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 3013, 3023), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Januar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 28) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 3 Absatz 3 Nummer 4 wird gestrichen.



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