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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung (2. ZustVVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Zustellungsvordruckverordnung
Die Zustellungsvordruckverordnung vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 671, 1019), die zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 wird wie folgt gefasst:
„§ 3 Übergangsregelung
Die Vordrucke nach den Anlagen 1 und 2 jeweils in der bis einschließlich 31. Juli 2025 geltenden Fassung können bis einschließlich 31. Juli 2026 weiterverwendet werden." - 2.
- Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. ZustVVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. ZustVVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16971/a322537.htm