Artikel 1 Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
interne VerweiseArtikel 4 UBSKMGEG Inkrafttreten ... Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 2025 in Kraft. (2) Artikel 1 § 3 und Artikel 3 treten am 1. Januar 2026 in ...
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