Tools:
Update via:
Zitierungen von § 6 KHTFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 KHTFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KHTFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 KHTFV Auszahlung der Fördermittel
... der Fördermittel im Rahmen des jeweiligen Vorhabens (Verwendungsnachweis) innerhalb der in § 6 Absatz 4 Satz 1 genannten Frist an das Bundesamt für Soziale Sicherung übermittelt. Die ...
§ 7 KHTFV Rückforderung von Fördermitteln
... verwendet worden sind, insbesondere weil die in dem Förderbescheid des Landes nach § 6 Absatz 1 Satz 4 festzulegende zeitliche Bindung unterschritten worden ist; die Höhe der Rückforderung ... 6. in dem Förderbescheid des jeweiligen Landes keine zeitliche Bindung nach § 6 Absatz 1 Satz 4 festgelegt wurde, 7. das jeweilige Land die in § 6 Absatz 3 Satz 1 genannten ... Bindung nach § 6 Absatz 1 Satz 4 festgelegt wurde, 7. das jeweilige Land die in § 6 Absatz 3 Satz 1 genannten Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig dem Bundesamt für ... vorgelegt hat oder 8. das jeweilige Land den Verwendungsnachweis nicht innerhalb der in § 6 Absatz 4 Satz 1 genannten Frist oder der durch das Bundesamt für Soziale Sicherung nach § 6 Absatz 4 ... 6 Absatz 4 Satz 1 genannten Frist oder der durch das Bundesamt für Soziale Sicherung nach § 6 Absatz 4 Satz 2 verlängerten Frist dem Bundesamt für Soziale Sicherung übermittelt hat. ... Fördermitteln zu erreichen ist, 4. die in dem Förderbescheid des Landes nach § 6 Absatz 1 Satz 4 festzulegende zeitliche Bindung unterschritten worden ist oder 5. die Eröffnung ...
§ 8 KHTFV Aufgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung
... des Förderverfahrens und zur Übermittlung der in den §§ 4 und 6 genannten Angaben und Unterlagen in einem einheitlichen Format oder in einer maschinell ... bewilligten und ausgezahlten Fördermitteln, zu den gestellten Anträgen und zu den nach § 6 Absatz 3 übermittelten Daten zur ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16982/v322646.htm