Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2009 aufgehoben

§ 9 - Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse (ObstQNormV k.a.Abk.)

V. v. 09.10.1971 BGBl. I S. 1637; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 10.06.2009 BGBl. I S. 1269
Geltung ab 20.01.1972; FNA: 7849-2-2-1 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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§ 9 Erzeugnisse, für die EG-Normen bestehen


§ 9 wird in 2 Vorschriften zitiert

Soweit sich die in § 7 Abs. 1 genannten Vorschriften auf EG-Normen beziehen, sind die in der Anlage 1 aufgeführten gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zugrundezulegen.

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Zitierungen von § 9 Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 ObstQNormV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ObstQNormV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 ObstQNormV Ordnungswidrigkeiten (vom 31.05.2008)
...  (2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 und 10 gelten in Verbindung mit § 9. (3) Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 3 des Handelsklassengesetzes ...
Anlage 1 ObstQNormV (zu §§ 1, 2, 9) EG-Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse (vom 31.05.2008)


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