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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Grenzbetragserhöhungsverordnung (GEV)

Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Zahlung eines Sozialzuschlags zu Renten im Beitrittsgebiet (Artikel 40 des Gesetzes vom 25. Juli 1991, BGBl. I S. 1606, 1707) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Familie und Senioren: