Zitierungen von § 239 UmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 239 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 251 UmwG Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber (vom 01.09.2009)
... oder die Hauptversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, ist § 239 Abs. 1 Satz 1, auf die Hauptversammlung auch § 239 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 entsprechend ... beschließen soll, ist § 239 Abs. 1 Satz 1, auf die Hauptversammlung auch § 239 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 entsprechend ...
§ 274 UmwG Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung (vom 01.09.2009)
...  (2) Auf die Mitgliederversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, ist § 239 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 entsprechend ...
§ 283 UmwG Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung (vom 01.09.2009)
...  (2) Auf die Mitgliederversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, ist § 239 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 entsprechend ...
§ 292 UmwG Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der obersten Vertretung (vom 01.09.2009)
... der Versammlung der obersten Vertretung, die den Formwechsel beschließen soll, ist § 239 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 entsprechend ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 4 ARUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... der Gesellschaft zugänglich ist." 9. Dem § 232 Abs. 1 und dem § 239 Abs. 1 wird jeweils folgender Satz angefügt: „In der Hauptversammlung kann ... gemacht werden." 10. In § 251 Abs. 2 werden die Angabe „§ 239 Abs. 1" durch die Angabe „§ 239 Abs. 1 Satz 1" und die Angabe „§ ... § 251 Abs. 2 werden die Angabe „§ 239 Abs. 1" durch die Angabe „§ 239 Abs. 1 Satz 1" und die Angabe „§ 239 Abs. 2" durch die Wörter ... Abs. 1" durch die Angabe „§ 239 Abs. 1 Satz 1" und die Angabe „§ 239 Abs. 2" durch die Wörter „§ 239 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2" ersetzt. ... 1 Satz 1" und die Angabe „§ 239 Abs. 2" durch die Wörter „§ 239 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2" ersetzt. 11. § 256 Abs. 3 wird wie folgt ... Abs. 2 Satz 1 und 2" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 239 " durch die Wörter „§ 239 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2" ersetzt.  ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 239" durch die Wörter „§ 239 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2" ersetzt. 14. § 292 wird wie folgt geändert: ... Abs. 2 Satz 1 und 2" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 239 " durch die Wörter „§ 239 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2" ersetzt.  ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 239" durch die Wörter „§ 239 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2" ersetzt. 15. Nach § 320 wird § 321 ...

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... durch das Wort „Formwechselbeschluss" ersetzt. 49. § 239 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird jeweils das Wort ...


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