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Zitierungen von § 306 UmwG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 306 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UmwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 307 UmwG Verschmelzungsplan (vom 01.03.2023)
... 15. im Fall der Verschmelzung auf eine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 306 Absatz 1 Nummer 2 a) für jeden Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers die ...
§ 318 UmwG Eintragung der grenzüberschreitenden Hereinverschmelzung (vom 01.03.2023)
... anerkannt. Ist an der Verschmelzung eine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 306 Absatz 1 Nummer 2 beteiligt, ist ergänzend zu den Unterlagen gemäß Absatz 1 ein Nachweis über ... hatte. Ist an der Verschmelzung eine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 306 Absatz 1 Nummer 2 beteiligt, hat das Gericht des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft den Tag des ...
§ 321 UmwG Spaltungsfähige Gesellschaften (vom 01.03.2023)
... des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. § 306 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 gilt ...
§ 334 UmwG Formwechselfähige Gesellschaften (vom 01.03.2023)
... des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. § 306 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 gilt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... Buches entsprechend anzuwenden, soweit sich aus diesem Teil nichts anderes ergibt. § 306 Verschmelzungsfähige Gesellschaften (1) An einer grenzüberschreitenden ... 15. im Fall der Verschmelzung auf eine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 306 Absatz 1 Nummer 2 a) für jeden Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers die ... unterliegt, anerkannt. Ist an der Verschmelzung eine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 306 Absatz 1 Nummer 2 beteiligt, ist ergänzend zu den Unterlagen gemäß Absatz 1 ein Nachweis über ... zu hinterlegen hatte. Ist an der Verschmelzung eine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 306 Absatz 1 Nummer 2 beteiligt, hat das Gericht des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft den Tag des ... Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. § 306 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 gilt entsprechend. § 322 Spaltungsplan (1) Das Vertretungsorgan der ... Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. § 306 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 gilt entsprechend. § 335 Formwechselplan (1) Das Vertretungsorgan der ...
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