§ 8a Landschaftselemente
(1) Landschaftselemente im Sinne des §
5 Absatz 1 und 4 der
Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie Landschaftselemente nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 sind Teil der Gesamtfläche derjenigen landwirtschaftlichen Parzelle, zu der die Landschaftselemente im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehen.
(2) Feldraine bis zu einer Gesamtbreite von 2 Metern gelten als Teil der genutzten Fläche im Sinne des Artikels 34 Absatz 2 der
Verordnung (EG) Nr. 1122/2009. Feldraine im Sinne des Satzes 1 sind überwiegend mit gras- und krautartigen Pflanzen bewachsene, schmale, lang gestreckte Flächen, die innerhalb von oder zwischen den landwirtschaftlichen Nutzflächen oder an deren Rand liegen und weder der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen noch §
4 der
Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung unterfallen.
(3) Über Absatz 2 hinaus können die Landesregierungen nach Maßgabe des Artikels 34 Absatz 2 der
Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 durch Rechtsverordnung weitere Landschaftselemente als Teil der genutzten Fläche anerkennen, soweit dies erforderlich ist, um besonderen regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
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interne Verweise§ 3 InVeKoSV Flächenidentifizierungssystem (vom 11.05.2010) ... Landesregierungen bestimmen unbeschadet des § 8a durch Rechtsverordnung, auf welche der nachfolgend genannten Referenzparzellen sich das nach den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 04.04.2007 BGBl. I S. 489
Artikel 2 BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung ... 3 wird im einleitenden Satzteil die Angabe „§ 16" durch die Angabe „§ 8a " ersetzt. 3. § 7 Abs. 7 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 ... b) Die Sätze 4 und 5 werden gestrichen. 4. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Landschaftselemente (1) Die in § 5 ... 4. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Landschaftselemente (1) Die in § 5 Abs. 1 der ...
Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen
V. v. 15.12.2011 eBAnz AT144 2011 V1
Artikel 2 BetrPrämDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung ... gestrichen. d) Die Absätze 6 und 6a werden aufgehoben. 6. § 8a wird wie folgt gefasst: „§ 8a Landschaftselemente (1) ... 6a werden aufgehoben. 6. § 8a wird wie folgt gefasst: „§ 8a Landschaftselemente (1) Landschaftselemente im Sinne des § 5 Absatz 1 und 4 der ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 07.05.2010 eBAnz AT51 2010 V1
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 15.04.2011 eBAnz AT49 2011 V1
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