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Anlage - Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch)
V. v. 21.02.1995 BGBl. I S. 226; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Geltung ab 01.03.1995; FNA: 9501-47 Verkehrsordnung
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Geltung ab 01.03.1995; FNA: 9501-47 Verkehrsordnung
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Anlage (zu § 8 Abs. 2) Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen
(siehe BGBl. I 1995 S. 231 - 232)
- a)
- Auf der Vorderseite des Musters werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" und die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" ersetzt.
- b)
- Auf der Rückseite des Musters werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsverwaltung" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" und die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" ersetzt.
Text in der Fassung des Artikels 39 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 2. Juni 2016 BGBl. I S. 1257, 1728 m.W.v. 4. Juni 2016
Frühere Fassungen von Anlage KlFzKV-BinSch
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 04.06.2016 | Artikel 39 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage KlFzKV-BinSch
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage KlFzKV-BinSch verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KlFzKV-BinSch selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 39 WSVZuAnpV Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung
... Schifffahrtsamt" ersetzt. 4. In § 8 Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 2 " durch das Wort „Anlage" ersetzt. 5. Die Anlage 1 wird aufgehoben. ... ersetzt. 5. Die Anlage 1 wird aufgehoben. 6. Die bisherige Anlage 2 wird die einzige Anlage und wird wie folgt geändert: a) Auf der Vorderseite des ...
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