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Anlage - Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch)

V. v. 21.02.1995 BGBl. I S. 226; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Geltung ab 01.03.1995; FNA: 9501-47 Verkehrsordnung
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Anlage (zu § 8 Abs. 2) Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen



(siehe BGBl. I 1995 S. 231 - 232)


a)
Auf der Vorderseite des Musters werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" und die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" ersetzt.

b)
Auf der Rückseite des Musters werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsverwaltung" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" und die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" ersetzt.





 

Frühere Fassungen von Anlage KlFzKV-BinSch

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.06.2016Artikel 39 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage KlFzKV-BinSch

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage KlFzKV-BinSch verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KlFzKV-BinSch selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 39 WSVZuAnpV Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung
... Schifffahrtsamt" ersetzt. 4. In § 8 Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 2 " durch das Wort „Anlage" ersetzt. 5. Die Anlage 1 wird aufgehoben. ... ersetzt. 5. Die Anlage 1 wird aufgehoben. 6. Die bisherige Anlage 2 wird die einzige Anlage und wird wie folgt geändert: a) Auf der Vorderseite des ...