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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.08.2010 aufgehoben
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§ 18 - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 04.06.2007 BGBl. I S. 1006; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 02.08.2010 BGBl. I S. 1065
Geltung ab 18.09.2002; FNA: 2129-8-22-1 Umweltschutz
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Geltung ab 18.09.2002; FNA: 2129-8-22-1 Umweltschutz
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§ 18 Berichterstattung über Daten, Zielwertüberschreitungen und Maßnahmen
(1) Die zuständigen Behörden übermitteln dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit oder der von ihm beauftragte Stelle über die nach Landesrecht zuständigen Behörden in Bezug auf Gebiete und Ballungsräume, in denen einer der in § 15 festgelegten Zielwerte überschritten wird, folgende Informationen:
- a)
- die Listen der betreffenden Gebiete und Ballungsräume,
- b)
- die Teilgebiete, in denen die Werte überschritten werden,
- c)
- die beurteilten Konzentrationswerte,
- d)
- die Gründe für die Überschreitung der Werte und insbesondere die Quellen, die dazu beitragen,
- e)
- die Teile der Bevölkerung, die diesen überhöhten Werten ausgesetzt sind.
(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 geforderten Angaben melden sie alle gemäß § 16 ergriffenen Maßnahmen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft V. v. 27. Februar 2007 BGBl. I S. 241 m.W.v. 6. März 2007
Frühere Fassungen von § 18 22. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 06.03.2007 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft vom 27.02.2007 BGBl. I S. 241 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 18 22. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 22. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
22. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
V. v. 27.02.2007 BGBl. I S. 241
Artikel 1 1. BImSchV22ÄndV Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
... § 17 Beurteilung der Immissionskonzentrationen und Ablagerungsraten § 18 Berichterstattung über Daten, Zielwertüberschreitungen und Maßnahmen ... von Luftqualitätsmodellen, soweit solche Methoden verfügbar sind. § 18 Berichterstattung über Daten, Zielwertüberschreitungen und Maßnahmen ...
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