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§ 2 - Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV 2002)
neugefasst durch B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 229; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 174
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 9241-23-27 Güterbeförderung
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Geltung ab 01.01.2002; FNA: 9241-23-27 Güterbeförderung
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§ 2 Geltungsbereich von Ausnahmegenehmigungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Für Beförderungen zum und vom nächstgelegenen geeigneten Bahnhof gelten Ausnahmegenehmigungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt auch bei Beförderungen im Straßenverkehr. In diesen Fällen ist ein Abdruck der jeweiligen Ausnahmegenehmigung dem Beförderungspapier beizufügen.
Text in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung B. v. 11. März 2019 BGBl. I S. 229 m.W.v. 1. Januar 2019
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Frühere Fassungen von § 2 GGAV 2002
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2019 (18.03.2019) | Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 11.03.2019 BGBl. I S. 229 |
aktuell vorher | 16.02.2016 (25.02.2016) | Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 18.02.2016 BGBl. I S. 275 |
aktuell vorher | 23.12.2011 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung vom 16.12.2011 BGBl. I S. 2803 |
aktuell | vor 23.12.2011 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 GGAV 2002
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 GGAV 2002 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GGAV 2002 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2803
Artikel 1 2. GGAV2002ÄndV
... auf der Straße mit Fahrzeugen (Straßenverkehr)." 2. In § 2 werden in der Überschrift und in Satz 1 jeweils die Wörter „§ 5 Abs. 2 der ...
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