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§ 2 - Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV 2002)

neugefasst durch B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 229; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 174
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 9241-23-27 Güterbeförderung
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§ 2 Geltungsbereich von Ausnahmegenehmigungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt



Für Beförderungen zum und vom nächstgelegenen geeigneten Bahnhof gelten Ausnahmegenehmigungen nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt auch bei Beförderungen im Straßenverkehr. In diesen Fällen ist ein Abdruck der jeweiligen Ausnahmegenehmigung dem Beförderungspapier beizufügen.



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Frühere Fassungen von § 2 GGAV 2002

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2019 (18.03.2019)Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
vom 11.03.2019 BGBl. I S. 229
aktuell vorher 16.02.2016 (25.02.2016)Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
vom 18.02.2016 BGBl. I S. 275
aktuell vorher 23.12.2011Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
vom 16.12.2011 BGBl. I S. 2803
aktuellvor 23.12.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 GGAV 2002

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 GGAV 2002 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGAV 2002 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
V. v. 16.12.2011 BGBl. I S. 2803
Artikel 1 2. GGAV2002ÄndV
... auf der Straße mit Fahrzeugen (Straßenverkehr)." 2. In § 2 werden in der Überschrift und in Satz 1 jeweils die Wörter „§ 5 Abs. 2 der ...