Änderung Anlage 3a JArbSchUV vom 01.01.2025

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 3a JArbSchUV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2025 geltenden Fassung
Anlage 3a JArbSchUV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 19 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3a Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten


(Text neue Fassung)

Anlage 3a (aufgehoben)


vorherige Änderung

(siehe BGBl. 1990 I S. 2241)



 



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