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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.10.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften (BMinBFBeihZustAnO k.a.Abk.)
A. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1251; aufgehoben durch IV. A. v. 14.10.2010 BGBl. I S. 1403
Geltung ab 10.08.2000; FNA: 2030-14-114 Beamte
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Geltung ab 10.08.2000; FNA: 2030-14-114 Beamte
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II.
Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Vertretung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bei Klagen, soweit es nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig ist.
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