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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.10.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften (BMinBFBeihZustAnO k.a.Abk.)
A. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1251; aufgehoben durch IV. A. v. 14.10.2010 BGBl. I S. 1403
Geltung ab 10.08.2000; FNA: 2030-14-114 Beamte
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Geltung ab 10.08.2000; FNA: 2030-14-114 Beamte
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III.
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2000 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.
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