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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben
Anlage 2 - Fleisch-Verordnung (FlV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 21.01.1982 BGBl. I S. 89; aufgehoben durch Artikel 39 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 01.01.1982; FNA: 2125-4-29 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.01.1982; FNA: 2125-4-29 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 2 (zu § 4 Abs. 2)
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Nr. | Stoff | Verwendungsbereich |
1 | Speisegelatine | a) bei Sülzen, Sülzwurst, Fleischerzeugnissen in oder mit Gelee oder Aspik, Corned Beef mit Gelee b) bei in luftdicht verschlossenen Packungen oder Behältnissen erhitzten Fleischerzeugnissen wie Kochschinken und Zunge zum Gelieren des austretenden Fleischsaftes c) zum Glasieren oder Garnieren von Fleischerzeugnissen |
2 | Milcheiweißerzeugnisse | Brät für die Herstellung von Fleischsalatgrundlage, jedoch nur in einer Menge von jeweils höchstens 2 vom Hundert, bezogen auf die verwendete Fleisch- und Fettmenge |
3 | Flüssigei (Eiauslauf), flüssiges Eigelb, gefrorenes Vollei (Gefriervollei), gefrorenes Eigelb (Gefriereigelb) | a) Leberwurst, Leberpasteten, Leberparfaits, Leberpasten, Lebercremes, Wild- und Geflügelpasteten bis zu 5 vom Hundert, bezogen auf die verwendete Fleisch- und Fettmenge b) Pasteten und Rouladen nach Art der Brühwurst, sofern sie bei ihrer Herstellung einem Erhitzungsprozeß durch Brühen, Braten, Pasteurisieren oder Sterilisieren unterzogen werden, bis zu 3 vom Hundert, bezogen auf die verwendete Fleisch- und Fettmenge c) grobe Bratwurst, Rheinische Bratwurst bis zu 3 vom Hundert, bezogen auf die verwendete Fleisch- und Fettmenge werden die bezeichneten Eiprodukte in eingedickter Form verwendet, so verringern sich die unter Buchstabe a, b und c genannten Vomhundertteile entsprechend der Menge des den Eiprodukten entzogenen Wasseranteils |
4*) | Trockenblutplasma | bis zu 2 vom Hundert, bezogen auf die verwendete Fleisch- und Fettmenge, für die nachstehend bezeichneten Erzeugnisse, die durch Erhitzen auf eine Kerntemperatur von mindestens 80 Grad C in luftdicht verschlossenen Packungen und Behältnissen haltbar gemacht werden: a) Brühwürste und brühwurstartige Erzeugnisse einschließlich Pasteten und Rouladen nach Art der Brühwurst b) Leberwurst, Leberpasteten, Leberparfaits, Leberpasten, Lebercremes, Wild- und Geflügelpasteten c) tafelfertig zubereitete Fleischerzeugnisse wie Gulasch, Fleischrouladen, Fleischklopse, Füllungen aus zerkleinertem Fleisch, Frikassee, Ragout fin, Schmalzfleisch, ausgenommen Kochschinken, Fleisch im eigenen Saft, Corned Beef, Corned Beef mit Gelee |
5*) | Blutplasma, Blutserum, im Verhältnis 1:10 aufgelöstes Trockenblutplasma | Brühwürste und brühwurstartige Erzeugnisse einschließlich Pasteten und Rouladen nach Art der Brühwurst bis zu 10 vom Hundert, bezogen auf die verwendete Fleisch- und Fettmenge |
6 | Spezielle Zutaten: | |
Pistazienkerne | Brühwürste und brühwurstartige Erzeugnisse einschließlich Pasteten und Rouladen nach Art der Brühwurst, Galantinen, Leberwurst, Leberpasteten, Leberparfaits, Leberpasten, Lebercremes | |
Trüffeln | Leberwurst, Leberpasteten, Leberparfaits, Leberpasten, Lebercremes, Wild- und Geflügelpasteten, Pasteten und Rouladen nach Art der Brühwurst, Galantinen | |
Gurken, Karotten, Erbsen, Bohnen, Paprikaschoten, Peperoni, Tomaten, Oliven, Edelpilze, Mais, Spargel, Blumenkohl, hartgekochte Eier | Sülzwurst, Sülzen | |
Kartoffeln | Pfälzer Saumagen, Kartoffelwurst | |
Gekochtes Weißkraut | Fränkische Krautleberwurst | |
außer den vorstehend genannten Zutaten auch Zutaten wie Milch, Sahne, Butter, Butterschmalz, Käse, Eier, Eiprodukte, Stärke, Semmel, Getreideerzeugnisse, Teigwaren, Obst und Gemüse | küchenfertig vorbereitete Fleischerzeugnisse oder tafelfertig zubereitete Fleischerzeugnisse, ausgenommen Kochschinken, Fleisch im eigenen Saft, Schmalzfleisch, Corned Beef, Corned Beef mit Gelee |
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- *)
- Die sich aus der Fußnote zur Anlage 3 ergebenden Verwendungsbeschränkungen sind zu beachten.
Zitierungen von Anlage 2 Fleisch-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 FlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 FlV
... (2) Absatz 1 gilt nicht für Fleischerzeugnisse, bei deren Herstellung in Anlage 2 aufgeführte Stoffe unter den dort genannten Voraussetzungen verwendet worden ...
Anlage 3 FlV (zu § 5 Abs. 1) (vom 15.08.2007)
... Pepperoni, Tomaten, Oliven, Edelpilze (Trüffeln siehe Anlage 2 ) Gurken, Rosinen, Mandeln, Nüsse und ähnliche Einlagen ... --- *) Die in den Nummern 1 bis 5 dieser Anlage sowie in den Nummern 4 und 5 der Anlage 2 bezeichneten Stoffe oder Stoffgruppen dürfen den dort aufgeführten Fleischerzeugnissen ...
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