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§ 8 - Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV)

V. v. 27.07.1998 BGBl. I S. 1918; aufgehoben durch § 25 V. v. 30.04.2009 BGBl. I S. 1000
Geltung ab 01.08.1998; FNA: 751-1-6 Kernenergie
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§ 8 Verbringung in ein Drittland



(1) Die Genehmigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b darf nur erteilt werden, wenn

1.
die zuständige Behörde des Drittlandes gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestätigt hat, daß der Empfänger über die zum Umgang mit diesen radioaktiven Abfällen erforderliche Genehmigung und die geeigneten Einrichtungen verfügt, und nachgewiesen ist, daß die Kriterien für die Ausfuhr radioaktiver Abfälle in Drittländer nach Anlage 2 erfüllt werden,

2.
bezüglich der Durchfuhrländer die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 2 und des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erfüllt sind,

3.
ein Bedürfnis für die Verbringung in das Drittland besteht,

4.
sichergestellt ist, daß die radioaktiven Abfälle vom Besitzer zurückgenommen werden, wenn die Verbringung nicht zu Ende geführt oder die Bedingungen für die Verbringung nicht erfüllt werden können.

(2) § 7 Abs. 3 gilt entsprechend.

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Zitierungen von § 8 AtAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 AtAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AtAV Genehmigung
...  (3) Eine Genehmigung darf unbeschadet der Anforderungen nach den §§ 7 bis 10 nicht erteilt werden, wenn die ergänzend anzuwendenden Genehmigungsvoraussetzungen des ...
§ 6 AtAV Antragstellung
...  4. Unterlagen, die den Nachweis nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 8 Abs. 1 Nr. 4 und § 9 Abs. 1 Nr. 3 führen und aus denen sich die Verpflichtung des ...
§ 10 AtAV Verbringung durch das Inland
... nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 sinngemäß erfüllt sind. (2) § 7 Abs. 3 ...
§ 11 AtAV Unterrichtungen
... des Bestimmungslandes und etwaiger Durchfuhrländer. In den Fällen des § 8 unterrichtet der Besitzer das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ...