Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Polier

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 PolierPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PolierPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PolierPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Polier erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 7 PolierPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... oder dem Seemannsgesetz geregelte Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in § 6 genannten Anforderungen entspricht. Dasselbe gilt für Prüfungsteilnehmer, die die ... Körperschaft abgenommene Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den im § 6 genannten Anforderungen entspricht, kann auf Antrag von der zuständigen Stelle von der ...


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