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Zitierungen von § 7 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Polier
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 PolierPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PolierPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 PolierPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Polier erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 8 PolierPrV Bestehen der Prüfung
... gemäß der Anlage 2 auszustellen. Im Fall der Freistellung gemäß § 7 sind - anstelle der Noten - Ort, Datum sowie Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig ...
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