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Änderung § 14a Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 01.05.2015

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§ 14a a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2015 geltenden Fassung
§ 14a n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642

(Textabschnitt unverändert)

§ 14a


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

(Text neue Fassung)

(aufgehoben)