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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2017 aufgehoben
§ 5 - Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (GorlebenVSpV)
V. v. 25.07.2005 BAnz. 2005 Nr. 153 S. 12385; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.07.2015 BAnz AT 21.07.2015 V1
Geltung ab 17.08.2005 bis 31.03.2017; FNA: 751-1-9 Kernenergie
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Geltung ab 17.08.2005 bis 31.03.2017; FNA: 751-1-9 Kernenergie
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§ 5 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Salzstock Gorleben nach § 29 Absatz 1 Satz 5 des Standortauswahlgesetzes aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird, spätestens mit Ablauf des 31. März 2017. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gibt in den Fällen des § 29 Absatz 1 Satz 5 des Standortauswahlgesetzes den Tag des Außerkrafttretens im Bundesanzeiger bekannt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung V. v. 7. Juli 2015 BAnz AT 21.07.2015 V1 m.W.v. 22. Juli 2015
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Frühere Fassungen von § 5 GorlebenVSpV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.07.2015 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung vom 07.07.2015 BAnz AT 21.07.2015 V1 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 GorlebenVSpV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GorlebenVSpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GorlebenVSpV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung
V. v. 07.07.2015 BAnz AT 21.07.2015 V1
Artikel 1 1. GorlebenVSpVÄndV
... 5, 38226 Salzgitter, während der Dienststunden eingesehen werden." 3. § 5 wird wie folgt neu gefasst: „§ 5 Außerkrafttreten Diese ... werden." 3. § 5 wird wie folgt neu gefasst: „§ 5 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der ...
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