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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben
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Artikel 7 - Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Soldatinnen und Soldaten (SoldErnAnO k.a.Abk.)
A. v. 06.12.2002 BGBl. I S. 4522; aufgehoben durch Artikel 10 A. v. 18.10.2006 BGBl. I S. 2495
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 51-1-13-6 Rechtsstellung der Soldaten
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Geltung ab 01.01.2003; FNA: 51-1-13-6 Rechtsstellung der Soldaten
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Artikel 7 Ernennungen und Entlassungen in der Marine
In der Marine übertrage ich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Unteroffiziere und Mannschaften der Stammdienststelle der Marine, soweit die Ausübung nicht nach Artikel 4 Abs. 3 oder 4 übertragen worden ist.
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