Im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr übertrage ich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Unteroffiziere und Mannschaften der Stammdienststelle der Teilstreitkraft, der die Soldatinnen als Uniformträgerinnen und die Soldaten als Uniformträger zugeordnet sind, soweit die Ausübung nicht nach Artikel
4 Abs. 3 übertragen worden ist.