Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben
§ 1
Auf dem Gebiet der Sozialhilfe wird eine Zusatzstatistik über Hilfe zur Pflege, die im Monat November 1977 nach den §§ 68 und 69 des Bundessozialhilfegesetzes in und außerhalb von Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen sowie in Einrichtungen zur teilstationären Betreuung gewährt wird, als Bundesstatistik durchgeführt:
interne Verweise§ 3 SHHiPflStatV ... mit einem Auswahlsatz von 30 vom Hundert der Empfänger von Leistungen im Sinne des § 1 durchgeführt. (2) Auskunftspflichtig sind die Träger der Sozialhilfe, die ...
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