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Änderung Anlage Nr. 174 - 185c BKatV vom 01.07.2012
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Anlage Nr. 174 - 185c BKatV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.07.2012 geltenden Fassung | Anlage Nr. 174 - 185c BKatV n.F. (neue Fassung) in der am 01.11.2012 geltenden Fassung durch Artikel 3 V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage Nr. 174 - 185c (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der FZV | |
Lfd. Nr. | Tatbestand | FZV | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten | c) Fahrzeug-Zulassungsverordnung | | | Mitführen und Aushändigen von Fahr- zeugpapieren 174 | Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt | § 4 Abs. 5 Satz 1 § 11 Abs. 5 § 26 Abs. 1 Satz 6 § 48 Nr. 5 | 10 € | Zulassung | |
(Text alte Fassung) 175 | Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaub- nis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saison- kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer Öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt | § 3 Abs. 1 Satz 1 § 4 Abs. 1 § 9 Abs. 3 Satz 5 § 16 Abs. 2 Satz 7 § 19 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 § 48 Nr. 1 | 50 € | (Text neue Fassung) 175 | Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebe- nen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ab- laufdatum oder Fahrzeug mit Wechselkenn- zeichen ohne oder mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt | § 3 Abs. 1 Satz 1 § 4 Abs. 1 § 8 Abs. 1a Satz 6 § 9 Abs. 3 Satz 5 § 16 Abs. 2 Satz 8 § 19 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 § 48 Nr. 1 | 50 Euro |
176 | Das vorgeschriebene Kennzeichen an einem von der Zulassungspflicht ausgenommenen Fahrzeug nicht geführt | § 4 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, 2 § 48 Nr. 3 | 40 € | |
177 | Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkennzei- chen angegebenen Betriebszeitraums auf einer Öffentlichen Straße abgestellt | § 9 Abs. 3 Satz 5 § 48 Nr. 9 | 40 € | 177 | Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkenn- zeichen angegebenen Betriebszeitraums oder mit Wechselkennzeichen ohne oder mit un- vollständigem Kennzeichen auf einer öffent- lichen Straße abgestellt | § 8 Abs. 1a Satz 6 § 9 Abs. 3 Satz 5 § 48 Nr. 9 | 40 Euro |
| Betriebsverbot und -beschränkungen 178 | (gestrichen) | | 178a | Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungs- pflichten oder die Pflichten beim Erwerb des Fahr- zeugs nicht beachtet | § 13 Abs. 1 Satz 5, Abs. 4 Satz 4 § 48 Nr. 7 | 40 € 179 | Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzei- chen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens | § 10 Abs. 12, i. V. m. § 10 Abs. 1, 2 Satz 2 und 3 Halb- satz 1, Abs. 6 Satz 1 bis 3, Abs. 7, 8 Halbsatz 1, Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 1, auch i. V. m. § 16 Abs. 5 Satz 3 § 17 Abs. 2 Satz 4 § 19 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 § 48 Nr. 1 | 10 € 179a | Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorge- schriebene Kennzeichen fehlt | § 10 Abs. 12 i. V. m. § 10 Abs. 5 Satz 1 § 48 Nr. 1 | 40 € 179b | Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzei- chen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist | § 10 Abs. 12 i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 1 § 48 Nr. 1 | 50 € | Mitteilungs-, Anzeige- und Vorlage- pflichten, Zurückziehen aus dem Verkehr, Verwertungsnachweis 180 | Gegen die Mitteilungspflicht bei Änderung der tat- sächlichen Verhältnisse, Wohnsitz- oder Sitzände- rung des Halters, Standortverlegung des Fahrzeugs, Veräußerung oder gegen die Anzeigepflicht bei Außerbetriebsetzung oder gegen die Pflicht, das Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen, versto- ßen | § 13 Abs. 1 Satz 1 bis 4, Abs. 3 Satz 1, 3, § 14 Abs. 1 Satz 1 § 48 Nr. 11 bis 14 | 15 € 180a | Verwertungsnachweis nicht vorgelegt | § 15 Abs. 1 Satz 1 § 48 Nr. 13 | 15 € | Prüfungs-, Probe-, Überführungs- fahrten 181 | Gegen die Pflicht zur Eintragung in Fahrzeugscheine oder Fahrzeugscheinhefte verstoßen oder das rote Kennzeichen oder das Fahrzeugscheinheft nicht zurückgegeben | § 16 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 3, 7 § 48 Nr. 15, 18 | 10 € | |
182 | Kurzzeitkennzeichen an nicht nur einem Fahrzeug verwendet | § 16 Abs. 2 Satz 6 § 48 Nr. 16 | 50 € | 181a | Kurzzeitkennzeichen für andere als Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten verwendet | § 16 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, § 48 Nr. 15a | 25 € 181b | Kurzzeitkennzeichen einer anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen | § 16 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2, § 48 Nr. 15b | 50 € 182 | Kurzzeitkennzeichen an nicht nur einem Fahrzeug verwendet | § 16 Abs. 2 Satz 7 § 48 Nr. 16 | 50 € |
183 | Gegen die Pflicht zum Fertigen, Aufbewahren oder Aushändigen von Aufzeichnungen über Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten verstoßen | § 16 Abs. 3 Satz 5, 6 § 48 Nr. 6,17 | 25 € | Versicherungskennzeichen 184 | Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Versiche- rungskennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausge- staltet ist | § 27 Abs. 7 § 48 Nr 1 | 10 € | Ausländische Kraftfahrzeuge 185 | Zulassungsbescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins nicht mitge- führt oder nicht ausgehändigt | § 20 Abs. 4 § 48 Nr. 5 | 10 € 185a | An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder auslän- dischen Kraftfahrzeuganhänger das heimische Kennzeichen oder das Unterscheidungszeichen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über deren Anbringung geführt | § 21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 § 48 Nr. 19 | 10 € 185b | An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder auslän- dischen Kraftfahrzeuganhänger das vorgeschriebe- ne heimische Kennzeichen nicht geführt | § 21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 § 48 Nr. 19 | 40 € 185c | An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder auslän- dischen Kraftfahrzeuganhänger das Unterschei- dungszeichen nicht geführt | § 21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 § 48 Nr. 19 | 15 € |
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