Zitierungen von § 21 AltPflAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 AltPflAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltPflAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 15 FachKrEG Änderung der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
...  § 21 Absatz 4 der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 26. November 2002 (BGBl. I S. 4418, 4429), die zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 18. ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 31 HeilbAnerkRUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers
...  § 21 der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 26. November 2002 (BGBl. I S. 4418, ... geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 21 Sonderregelungen für Personen mit Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 35 EURLHuGBUG Änderung der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
...  21 der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 26. November 2002 (BGBl. I S. 4418, ...

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 38 BQFGEG Änderung der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift zu § 21 werden die Wörter „aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen ... des Geltungsbereichs des Altenpflegegesetzes erworben wurden" ersetzt. 2. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...


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