Zitierungen von § 2 Gesetz über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 VerplombG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerplombG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 VerplombG
... im einzelnen festlegen. Dabei kann er zur Erleichterung des Verkehrs Ausnahmen von den in § 2 Abs. 1 bezeichneten Pflichten zulassen und auch bestimmen, daß in einzelnen Fällen ...
§ 5 VerplombG
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 Güter oder Transportmittel nicht vorführt oder nicht, nicht vollständig oder ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung zum Verplombungsgesetz
V. v. 24.10.1972 BGBl. I S. 2021; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
§ 5 VerplombV
... nach § 2 Abs. 1 des Verplombungsgesetzes vorzuführen oder anzumelden hat, muß die Güter auf ...
§ 6 VerplombV
... Vorführungspflichtige oder Anmeldungspflichtige seinen Pflichten nach den §§ 1 und 2 des Verplombungsgesetzes oder nach dieser Verordnung nicht nach, so kann die zuständige ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed