Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 1 - Ausbildungsverordnung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin (HWirtAusbV k.a.Abk.)
V. v. 30.06.1999 BGBl. I S. 1495; aufgehoben durch § 20 V. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 730
Geltung ab 01.08.1999; FNA: 806-21-1-273 Berufliche Bildung
|
Geltung ab 01.08.1999; FNA: 806-21-1-273 Berufliche Bildung
|
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf der Hauswirtschaft. Soweit die Ausbildung in Betrieben der Landwirtschaft stattfindet, ist er ein Ausbildungsberuf der Landwirtschaft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/192/a2471.htm