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Zitierungen von § 15 BAföG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 BAföG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAföG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5a BAföG Unberücksichtigte Ausbildungszeiten (vom 25.07.2024)
... Ausland fortgesetzt wird, die Förderungshöchstdauer oder die Förderungsdauer nach § 15 Absatz 3 oder 4 erreicht würde, verlängert sich diese um die im Ausland verbrachte Ausbildungszeit, ...
§ 7 BAföG Erstausbildung, weitere Ausbildung (vom 25.07.2024)
... Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang geltenden Förderungshöchstdauer oder der nach § 15 Absatz 3 oder 4 verlängerten Förderungsdauer. (1b) Für einen Studiengang, der ...
§ 17 BAföG Förderungsarten (vom 25.07.2024)
... notwendige Studiengebühren, 2. für die Ausbildungsförderung, die nach § 15 Abs. 3 Nr. 5 über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird, 3. für den ... nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 5 oder Absatz 4 in den Fällen des § 15 Absatz 5. Nummer 2 gilt nicht, wenn der ... nach § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 5 oder Absatz 4 in den Fällen des § 15 Absatz 5 . Nummer 2 gilt nicht, wenn der Auszubildende erstmalig aus wichtigem Grund ... 14b. Satz 1 Nummer 2 gilt auch nicht für die Ausbildungsförderung, die nach § 15 Absatz 3 oder 4 über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet ...
§ 47 BAföG Auskunftspflichten (vom 25.07.2024)
... Fernlehrinstitute und Prüfungsstellen sind verpflichtet, die nach § 3 Abs. 3, § 15 Absatz 5 sowie den §§ 48 und 49 erforderlichen Bescheinigungen, Bestätigungen und ...
§ 48 BAföG Mitwirkung von Ausbildungsstätten (vom 05.04.2017)
... die voraussichtlich eine spätere Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 oder eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 15a Abs. 3 ...
§ 59 BAföG Verordnungsermächtigung für Fälle bundesweiter Notlagen (vom 26.10.2022)
... nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 und den §§ 7, 10, 11 und 15 Absatz 2 Satz 1 und nach § 48 nicht anzuwenden sind. (4) In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 ...
§ 66a BAföG Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung (vom 25.07.2024)
... Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind, sind bis zum Ende dieses Ausbildungsabschnitts § 15 Absatz 2 Satz 1 und § 50 Absatz 2 Satz 4 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. ... für den laufenden Ausbildungsabschnitt vor dem 25. Juli 2024 endet, ist § 15 für diesen Ausbildungsabschnitt in der am 24. Juli 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden. ... Satz 1 gilt nicht für Auszubildende, die am 25. Juli 2024 Förderung nach § 15 Absatz 3 beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil über ihren Antrag auf Förderung nach ... 3 beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil über ihren Antrag auf Förderung nach § 15 Absatz 3 noch nicht entschieden worden ist. (8) Für Auszubildende an Höheren ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1796
Artikel 1 28. BAföGÄndG
... die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt." 2. § 15 Absatz 2 Satz 1 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Ausbildungsförderung wird ... nach § 2 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 und den §§ 7, 10, 11 und 15 Absatz 2 Satz 1 und nach § 48 nicht anzuwenden sind. (4) In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 ...
Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
Artikel 1 29. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... die Wörter „oder die Förderungsdauer nach § 15 Absatz 3 oder 4" eingefügt. 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) ... 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1a Satz 4 wird nach der Angabe „ § 15 Absatz 3" die Angabe „oder 4" eingefügt. b) Absatz 3 wird wie ... In Satz 3 wird die Angabe „28" durch die Angabe „35" ersetzt. 5. § 15 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 3 werden die folgenden Sätze ... nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 5 oder Absatz 4 in den Fällen des § 15 Absatz 5." b) Satz 3 wird wie folgt gefasst: ... nach § 15 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 5 oder Absatz 4 in den Fällen des § 15 Absatz 5 ." b) Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Satz 1 gilt nicht ... „Satz 1 Nummer 2 gilt auch nicht für die Ausbildungsförderung, die nach § 15 Absatz 3 oder 4 über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird." 7. Dem ... b) Absatz 3 wird aufgehoben. 14. In § 47 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 15 Absatz 3a" durch die Angabe „§ 15 Absatz 5" ersetzt. 15. § 55 ... § 47 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 15 Absatz 3a" durch die Angabe „ § 15 Absatz 5" ersetzt. 15. § 55 wird wie folgt geändert: a) ... für den laufenden Ausbildungsabschnitt vor dem 25. Juli 2024 endet, ist § 15 für diesen Ausbildungsabschnitt in der am 24. Juli 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden. ... anzuwenden. Satz 1 gilt nicht für Auszubildende, die am 25. Juli 2024 Förderung nach § 15 Absatz 3 beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil über ihren Antrag auf Förderung nach ... 3 beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil über ihren Antrag auf Förderung nach § 15 Absatz 3 noch nicht entschieden worden ist." e) Absatz 8 wird wie folgt gefasst: ...
Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1048
Artikel 1 26. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... durch das Wort „förderungsberechtigt" ersetzt. 9. § 15 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort ... Fassung weiter anzuwenden. (2) Die §§ 2, 7, 10, 11, 12, 13, 13a, 14b, 15 , 17 Absatz 3, die §§ 18c, 21, 23, 25, 41, 47a, 50, 56 und 60 Nummer 3 in der durch ... Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind, sind bis zum Ende dieses Ausbildungsabschnitts § 15 Absatz 2 Satz 1 und § 50 Absatz 2 Satz 4 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. § ...
Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
G. v. 15.07.2022 BGBl. I S. 1150
Artikel 1 27. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang geltenden Förderungshöchstdauer oder der nach § 15 Absatz 3 verlängerten Förderungsdauer." 3. § 10 Absatz 3 wird wie folgt ... 1 wird die Angabe „150" durch die Angabe „160" ersetzt. 8. In § 15 Absatz 3a Satz 1 werden die Wörter „Absatz 3 Nummer 1, 3 oder 5" durch die Wörter ...
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
Artikel 1 22. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... den Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b und die Ausbildungsförderung, die nach § 15 Abs. 3 Nr. 5 über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird." ... 48 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden nach der Angabe § 15 Abs. 3" die Wörter oder eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)
V. v. 16.01.1979 BGBl. I S. 80; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 5 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 18 KFürsV Gegenstand der Förderung (vom 21.12.2007)
... die Förderung einer Teilnahme am Fernunterricht sind die §§ 3 und 15 Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entsprechend anzuwenden. Bei Waisen sind auch sonstige Maßnahmen zur Vermittlung ...
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