Zitierungen von § 18a BAföG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18a BAföG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAföG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 BAföG Darlehensbedingungen (vom 25.07.2024)
... 1. nach § 17 Absatz 2 Satz 1 geleistete Darlehen gelten die Absätze 2 bis 14 und die §§ 18a und 18b, 2. nach § 17 Absatz 3 Satz 1 geleistete Darlehen oder für ... 59 ausschließlich als Darlehen geleistet wird, gelten die Absätze 2 bis 12, 14 und § 18a . (2) Die Darlehen sind nicht zu verzinsen. Wenn Darlehensnehmende ... Darlehensschuld zu erlassen. Für Zeiträume, in denen eine Freistellung nach § 18a Absatz 1 mit verminderter Ratenzahlung gewährt wurde, genügen für einen Erlass nach Satz 1 ... Rückzahlung des Darlehens die Tilgung in dieser Höhe erfolgt ist. 4. § 18a Absatz 4 Satz 1 gilt ...
§ 66a BAföG Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung (vom 25.07.2024)
... des Satzes 2 auch ab dem in Absatz 2 genannten Stichtag die §§ 12, 13, 13a, 18a , 21 Absatz 2 sowie die §§ 23, 25 und 36 in der am 24. Juli 2024 geltenden Fassung weiter ... § 18 mit Ausnahme des Absatzes 3 Satz 1, des Absatzes 4 Satz 4 und des Absatzes 5c sowie § 18a Absatz 5 , die §§ 18b, 58 Absatz 1 Nummer 3 und § 60 Nummer 2 in der am 31. August 2019 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
neugefasst durch B. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1936; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
§ 13a AFBG Einkommensabhängige Rückzahlung (vom 01.08.2020)
... Kreditanstalt für Wiederaufbau freizustellen, soweit das Einkommen monatlich den Betrag nach § 18a Abs. 1 und 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht übersteigt. Sofern der übersteigende Betrag geringer ist als die ... Differenz zwischen dem übersteigenden Betrag und der Mindestrate beschränkt. § 18a Absatz 3 und 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Eine Freistellung von der Verpflichtung zur ...
§ 13b AFBG Erlass und Stundung (vom 01.08.2020)
... die Darlehensnehmerin glaubhaft macht, dass 1. sein oder ihr Einkommen den Betrag nach § 18a Absatz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht übersteigt und 2. er oder sie a) ein Kind, das das vierzehnte ...

Darlehensverordnung (DarlehensV)
Artikel 1 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1889
§ 2 DarlehensV Geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten
... die Mitteilungsverpflichtung nach § 12 Absatz 1 Nummer 4 bei einer Änderung der nach § 18a des Gesetzes maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse bestandskräftig ...
§ 3 DarlehensV Nachweise für die Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung
... Die für eine Freistellung nach § 18a Absatz 1 des Gesetzes maßgebliche Höhe ihres Einkommens können Darlehensnehmende ... genügt im Regelfall die Vorlage einer Kopie. (2) Die Nachweispflicht nach § 18a Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes gilt nur für Freistellungszeiträume ab dem 1. September 2019.  ... das Vorliegen der für die Feststellung der Voraussetzungen erheblichen Tatsachen des § 18a Absatz 1 des Gesetzes an Eides statt zu ...
§ 6 DarlehensV Vorzeitige Rückzahlung
... lediglich wegen vorausgegangener Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach § 18a Absatz 1 des Gesetzes noch nicht fällig waren, sind diese Tilgungsraten für die Bemessung des ...
§ 12 DarlehensV Mitteilungspflichten
... Rückzahlungsverpflichtung jede nach der Geltendmachung eintretende Änderung seiner nach § 18a des Gesetzes maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse dem ...

Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPrV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
§ 66 PatAnwAPrV Rückzahlung
... Für die Freistellung von der Verpflichtung zur Rückzahlung des Unterhaltsdarlehens gilt § 18a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entsprechend. (6) Mit dem Tod einer Bewerberin oder eines Bewerbers erlischt die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1422
Artikel 1 23. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... aus wichtigem Grund oder" eingefügt. 12. § 18a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2475; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 1 25. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... Wörter „ohne Zustimmung" ersetzt. 13. § 18a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „1.070" ...

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 18 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... Rückzahlung des Darlehens die Tilgung in dieser Höhe erfolgt ist. 4. § 18a Absatz 4 Satz 1 gilt entsprechend." 2. In § 18c Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 31 EinglVerbG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... § 11 Absatz 4 Satz 1, § 18a Absatz 1 Satz 2, § 23 Absatz 1 Satz 2 und § 25 Absatz 3 Satz 1 des ...

Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
Artikel 1 29. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... oder vorgesehenen Ausbildungszeit des neuen Ausbildungsabschnitts zu zahlen." 8. § 18a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die §§ 12, 13, 13a, 18a , 21 Absatz 2 sowie die §§ 23, 25 und 36 in der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli ... des Satzes 2 auch ab dem in Absatz 2 genannten Stichtag die §§ 12, 13, 13a, 18a , 21 Absatz 2 sowie die §§ 23, 25 und 36 in der am 24. Juli 2024 geltenden Fassung weiter ... § 18 mit Ausnahme des Absatzes 3 Satz 1, des Absatzes 4 Satz 4 und des Absatzes 5c sowie § 18a Absatz 5 , die §§ 18b, 58 Absatz 1 Nummer 3 und § 60 Nummer 2 in der am 31. August 2019 ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
V. v. 16.07.2019 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 6. DarlehensVÄndV
... die Mitteilungsverpflichtung nach § 12 Absatz 1 Nummer 4 bei einer Änderung der nach § 18a des Gesetzes maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse bestandskräftig ... von der Rückzahlungsverpflichtung (1) Die für eine Freistellung nach § 18a Absatz 1 des Gesetzes maßgebliche Höhe ihres Einkommens können Darlehensnehmende ... Es genügt im Regelfall die Vorlage einer Kopie. (2) Die Nachweispflicht nach § 18a Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes gilt nur für Freistellungszeiträume ab dem 1. September 2019.  ... das Vorliegen der für die Feststellung der Voraussetzungen erheblichen Tatsachen des § 18a Absatz 1 des Gesetzes an Eides statt zu versichern." 5. § 6 wird wie folgt gefasst: ... lediglich wegen vorausgegangener Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach § 18a Absatz 1 des Gesetzes noch nicht fällig waren, sind diese Tilgungsraten für die Bemessung des ...

Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1048
Artikel 1 26. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... 1. nach § 17 Absatz 2 Satz 1 geleistete Darlehen gelten die Absätze 2 bis 14 und die §§ 18a und 18b, 2. nach § 17 Absatz 3 Satz 1 geleistete Darlehen gelten die Absätze ... 2. nach § 17 Absatz 3 Satz 1 geleistete Darlehen gelten die Absätze 2 bis 12, 14 und § 18a . (2) Die Darlehen sind nicht zu verzinsen. Wenn Darlehensnehmende einen Zahlungstermin ... verbleibende Darlehensschuld zu erlassen. Für Zeiträume, in denen eine Freistellung nach § 18a Absatz 1 mit verminderter Ratenzahlung gewährt wurde, genügen für einen Erlass nach Satz 1 ... jeweiligen Anschrift der Darlehensnehmenden und für das Mahnverfahren." 12. § 18a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... nachstehend nichts anderes bestimmt ist. (3) § 17 Absatz 2, die §§ 18, 18a , 18b, 18d, 58 und 60 Nummer 2 in der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. ... begonnen haben. Bei der Rückzahlung der Darlehen ist für die Einkommensfreistellung nach § 18a die Regelung des § 21 in der ab dem 1. August 2019 geltenden Fassung abweichend von Satz 1 ... wurde, sind diese Regelung, § 18 mit Ausnahme des Absatzes 3 Satz 1 und des Absatzes 5c sowie § 18a Absatz 5 , die §§ 18b, 58 Absatz 1 Nummer 3 und § 60 Nummer 2 in der am 31. August 2019 ... verlangen, dass für die Rückzahlung des gesamten Darlehens § 18 Absatz 12 und § 18a in der am 1. September 2019 anzuwendenden Fassung anzuwenden sind. Für Darlehensnehmende, die ...
Artikel 2 26. BAföGÄndG Weitere Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... 1 Satz 1 wird die Angabe „140" durch die Angabe „150" ersetzt. 4. § 18a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „1.225" durch ...
Artikel 3 26. BAföGÄndG Weitere Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 18a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „1.260" durch ...

Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
G. v. 15.07.2022 BGBl. I S. 1150
Artikel 1 27. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... bereits vor dem 22. Juli 2022 überschritten haben, zum 1. Oktober 2022." 13. § 18a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die §§ 5, 10, 12, 13, 13a, 14b, 16, 18a , 21, 23, 25 und 29 in der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBl. I S. 1150) ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 600
Artikel 1 4. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
... Darlehensnehmerin glaubhaft macht, dass 1. sein oder ihr Einkommen den Betrag nach § 18a Absatz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht übersteigt und 2. er oder sie a) ein Kind, das das ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
Artikel 1 2. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
... glaubhaft macht, dass 1. sein oder ihr Einkommen den Betrag nach § 18a Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht übersteigt, 2. er oder ...

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
Artikel 15 22. BAföGÄndG Weitere Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, die 2008 wirksam werden
... 2 wird die Angabe „8" durch die Angabe „9" ersetzt. 4. § 18a Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „960" ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

BAföG-Darlehens-Verordnung (DarlehensV)
neugefasst durch B. v. 28.10.1983 BGBl. I S. 1340; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1889
§ 2 DarlehensV Geringfügiger Verstoß gegen die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten (vom 22.07.2022)
... die Mitteilungsverpflichtung nach § 12 Absatz 1 Nummer 4 bei einer Änderung der nach § 18a des Gesetzes maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse bestandskräftig ...
§ 3 DarlehensV Nachweise für die Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung (vom 01.09.2019)
... Die für eine Freistellung nach § 18a Absatz 1 des Gesetzes maßgebliche Höhe ihres Einkommens können Darlehensnehmende ... genügt im Regelfall die Vorlage einer Kopie. (2) Die Nachweispflicht nach § 18a Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes gilt nur für Freistellungszeiträume ab dem 1. September 2019.  ... das Vorliegen der für die Feststellung der Voraussetzungen erheblichen Tatsachen des § 18a Absatz 1 des Gesetzes an Eides statt zu ...
§ 6 DarlehensV Vorzeitige Rückzahlung (vom 01.09.2019)
... lediglich wegen vorausgegangener Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach § 18a Absatz 1 des Gesetzes noch nicht fällig waren, sind diese Tilgungsraten für die Bemessung des ...
§ 12 DarlehensV Mitteilungspflichten (vom 01.09.2019)
... Rückzahlungsverpflichtung jede nach der Geltendmachung eintretende Änderung seiner nach § 18a des Gesetzes maßgeblichen Familien- und Einkommensverhältnisse dem ...

Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPO)
neugefasst durch B. v. 08.12.1977 BGBl. I S. 2491; aufgehoben durch § 80 V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437
§ 43i PatAnwAPO Freistellung von der Rückzahlung des Darlehens
... die Freistellung von der Rückzahlung des Darlehens ist § 18a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entsprechend ...


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