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§ 19 - Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung (EBPV)
Artikel 2 V. v. 07.07.2000 BGBl. I S. 1023, 1025; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 810
Geltung ab 01.02.2001; FNA: 930-9-7 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Geltung ab 01.02.2001; FNA: 930-9-7 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 19 Bewerten der einzelnen Prüfungsleistungen
(1) Die einzelnen schriftlichen Arbeiten und die Leistungen in jedem Fach der mündlichen Prüfung sind nach der Anlage zu bewerten.
(2) Bei der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen sind neben Kenntnissen auch Form und Ausdrucksweise zu berücksichtigen.
Text in der Fassung des Artikels 5 Zweite Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften V. v. 5. Juli 2007 BGBl. I S. 1305, 2244 m.W.v. 14. Juli 2007
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Frühere Fassungen von § 19 EBPV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.07.2007 | Artikel 5 Zweite Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 05.07.2007 BGBl. I S. 1305 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 19 EBPV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 EBPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EBPV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage EBPV (zu § 19 Absatz 1) (vom 12.05.2011)
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung
V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 810
Artikel 1 1. EBPVÄndV
... aufgehoben. 14. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 19 Absatz 1) ...
Zweite Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.07.2007 BGBl. I S. 1305, 2244
Artikel 5 2. ERErluÄndV Änderung der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung
... (ABl. EU Nr. L 164 S. 44, Nr. L 220 S. 16)." 2. Die §§ 19 und 20 werden wie folgt gefasst: § 19 Bewerten der einzelnen ... 2. Die §§ 19 und 20 werden wie folgt gefasst: § 19 Bewerten der einzelnen Prüfungsleistungen (1) Die einzelnen schriftlichen Arbeiten ... 3. Folgende Anlage wird angefügt: Anlage (zu § 19 Abs. 1) sehr gut 1,0 1,3 eine ...
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