Änderung § 23 VermG vom 28.05.2011

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 3 ZEALG am 28. Mai 2011 und Änderungshistorie des VermG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 23 VermG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.05.2011 geltenden Fassung
§ 23 VermG n.F. (neue Fassung)
in der am 28.05.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 920
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 23 Landesbehörden


(1) Die Länder errichten Ämter und Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen.

(Text alte Fassung)

(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Zuständigkeit für Verfahren nach dem Vermögensgesetz, dem Entschädigungsgesetz und dem Ausgleichsleistungsgesetz durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf ein Amt, mehrere Ämter, das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen oder das Landesausgleichsamt zu übertragen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf eine von ihnen bestimmte Stelle übertragen.

(Text neue Fassung)

(2) 1 Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Zuständigkeit für Verfahren nach dem Vermögensgesetz, dem Entschädigungsgesetz und dem Ausgleichsleistungsgesetz durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf eine andere Behörde zu übertragen. 2 Nach der Übertragung kann das zuvor zuständige Amt geschlossen werden. 3 Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf eine von ihnen bestimmte Stelle übertragen.

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed