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Zitierungen von § 1 Fischereierzeugnisse-Vergünstigungs-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FischVergünstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FischVergünstV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 FischVergünstV Zuständige Stellen
... Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist vorbehaltlich des Absatzes 2 die Bundesanstalt für Landwirtschaft ...
§ 3 FischVergünstV Voraussetzungen für die Gewährung der Vergünstigungen
... oder fernmündlich abgegebene Erklärung über die Anwendung einer nach den in § 1 genannten Rechtsakten zulässigen Toleranzspanne ist unverzüglich schriftlich zu ... Gewährung einer Übertragungsprämie ist neben den Unterlagen, die nach den in § 1 genannten Rechtsakten vorzulegen sind, der Vertrag über die Verarbeitung der aus dem Handel ...
§ 4 FischVergünstV Anträge, Forderungen
... Vergünstigungen nach § 1 werden auf schriftlichen Antrag gewährt. (2) Die Vergünstigungen werden ...
§ 5 FischVergünstV Muster für Anträge
... Meldungen und Erklärungen, die zur Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte notwendig sind, Muster im Bundesanzeiger bekanntmachen und Vordrucke ...
§ 7 FischVergünstV Kennzeichnungspflicht bei der Übertragungsprämie
... in den in § 1 genannten Rechtsakten zur Gewährung einer Übertragungsprämie die Identifizierung ...
§ 8 FischVergünstV Bestandsbuchführung durch Lohnverarbeiter
... ist zu einer Bestandsbuchführung verpflichtet, die den Anforderungen der in § 1 genannten Rechtsakte an die Bestandsbuchführung der Erzeugerorganisationen ...
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