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§ 2 - BSE-Vorsorgeverordnung (BSEVorsorgV k.a.Abk.)

V. v. 16.07.2001 BGBl. I S. 1655; aufgehoben durch § 3 V. v. 20.12.2005 BGBl. I S. 3618
Geltung ab 24.07.2001; FNA: 7831-1-51-1 Tierseuchenbekämpfung
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§ 2



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) § 1 Nr. 2 tritt am ersten Tage des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Europäische Gemeinschaft die Regelung nach Artikel 13 Abs. 1 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EG) 999/2001 genehmigt hat. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

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