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Zitierungen von § 2 Anlage 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 GO-BT Anl1 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-BT Anl1 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
B. v. 23.07.1987 BGBl. I S. 1757; zuletzt geändert durch B. v. 23.10.2002 BGBl. I S. 4208
Bekanntmachung der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
B. v. 18.06.2013 BGBl. I S. 1645
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bekanntmachung der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
B. v. 30.12.2005 BGBl. I 2006 S. 10; aufgehoben durch B. v. 18.06.2013 BGBl. I S. 1645
Bekanntmachung GO-BT Anl1Bek (vom 25.11.2010)
...  9. Die Anzeigepflicht für Rechtsanwälte gemäß § 2 der Verhaltensregeln entfällt, wenn die Vertretung nicht persönlich übernommen wird ...