Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.11.2009 aufgehoben
§ 3 Gewährung der Produktionserstattung
Die Produktionserstattung wird nur für Olivenöl der Tarifstelle 15.07 A II a des Gemeinsamen Zolltarifs gewährt, das sich im zollrechtlich freien Verkehr befindet und unter amtlicher Überwachung in einem anerkannten Herstellungsbetrieb verwendet wird.
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