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Synopse aller Änderungen der Verordnung über Produktionserstattungen für Olivenöl am 25.04.2006

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 25. April 2006 durch Artikel 44 des BMELVBBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der OlivProdErstV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.04.2006 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 25.04.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 44 G v 13.04.2006 BGBl. I 855
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 11 Berlin-Klausel


(Text neue Fassung)

§ 11 (weggefallen)


vorherige Änderung nächste Änderung

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 47 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen auch im Land Berlin.



 
vorherige Änderung

§ 12 Inkrafttreten




§ 11 Inkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.




 
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