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Artikel 10 - 2. AAÜG-Änderungsgesetz (2. AAÜG-ÄndG k.a.Abk.)

Artikel 10 Auflösung des Sondervermögens der Bundesrepublik Deutschland


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das als Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland geführte Guthaben des Rentenfonds der Partei des Demokratischen Sozialismus wird aufgelöst und in den Haushalt des Bundes überführt.

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Zitierungen von Artikel 10 2. AAÜG-Änderungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 2. AAÜG-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. AAÜG-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 2. AAÜG-ÄndG Inkrafttreten
... Artikel 1 Nr. 2, 4 Buchstabe a, Nr. 5 Buchstabe c, Nr. 6, 7, 11, Artikel 2 Nr. 6, Artikel 6 und 8 bis 12 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c ...