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Zitierungen von Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung

Sie sehen die Vorschriften, die auf BDGBuKBMinGSDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BDGBuKBMinGSDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Unfallkasse des Bundes
A. v. 09.12.2003 BGBl. 2004 I S. 382
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BDGBMASKDV)
V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1584; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 26.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 371
§ 4 BDGBMASKDV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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