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Zitierungen von § 1 Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BDGBuKBMinGSDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BDGBuKBMinGSDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Unfallkasse des BundesA. v. 09.12.2003 BGBl. 2004 I S. 382
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