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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.03.2009 aufgehoben

§ 1 - Gesetz über das Verfahren bei der Erteilung von Zollkontingentscheinen (ZKtgScheinG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.1968 BGBl. I S. 1389; aufgehoben durch Artikel 18 G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Geltung ab 28.12.1968; FNA: 613-4-7 Zölle
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§ 1



Ist die Inanspruchnahme eines Zollkontingents von der Vorlage einer Bescheinigung über die Berechtigung zur zollermäßigten oder zollfreien Einfuhr (Zollkontingentschein) abhängig, so richtet sich das Verfahren bei der Erteilung von Zollkontingentscheinen nach den Vorschriften dieses Gesetzes.