Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.03.2009 aufgehoben
§ 3
Die Zollkontingentscheinstellen machen für jedes Zollkontingent im Bundesanzeiger die Einzelheiten bekannt, die bei Anträgen auf Erteilung von Zollkontingentscheinen zu beachten sind (Ausschreibung).
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