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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 17 - Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen (SchaumwZwStG)
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2176; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 5 Nr. 2 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-8-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-8-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 17 Schaumwein aus Drittländern
§ 17 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Wird Schaumwein aus einem Drittland unmittelbar in das Steuergebiet verbracht oder befindet er sich
- 1.
- in einem Zollverfahren oder
- 2.
- in einer Freizone oder einem Freilager des Steuergebiets,
(2) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Vorschriften zu Absatz 1 zu erlassen und die Besteuerung abweichend von Absatz 1 zu regeln, soweit dies zur Sicherung des Steueraufkommens oder zur Anpassung an die Behandlung im Steuergebiet hergestellten steuerpflichtigen Schaumweins oder wegen der besonderen Verhältnisse bei der Einfuhr erforderlich ist.
Zitierungen von § 17 SchaumwZwStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 SchaumwZwStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchaumwZwStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 SchaumwZwStG Verkehr unter Steueraussetzung im Steuergebiet
... freien Verkehr und das Ausfuhrverfahren. Schaumwein darf in den Fällen des § 17 Abs. 1 auch im Anschluß an die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ...
§ 23 SchaumwZwStG Steuergegenstand
... finden vorbehaltlich des § 25 der § 1 Abs. 3 und 4 und die §§ 3 bis 22 des Teils 1 entsprechende ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
V. v. 17.03.1994 BGBl. I S. 568; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Eingangsformel SchaumwZwStV
... 10 Abs. 4, § 11 Abs. 8 und 9, § 13 Abs. 6, § 14 Abs. 5, § 16 Abs. 7, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 4, § 19 Abs. 2, § 20, § 23 Abs. 3, § 27 Abs. 6 und ...
§ 33 SchaumwZwStV Schaumwein aus Drittländern
... Schaumwein ist in den Fällen des § 17 des Gesetzes mit den für die Besteuerung wesentlichen Merkmalen anzumelden. Die ... in der Zollanmeldung oder nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. (2) § 17 Abs. 1 des Gesetzes ist auf eine aktive Veredelung (Nichterhebungsverfahren) zur Herstellung von ...
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