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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 23 - Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen (SchaumwZwStG)
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2150, 2176; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 5 Nr. 2 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-8-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.01.1993; FNA: 612-8-2 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 23 Steuergegenstand
§ 23 wird in 7 Vorschriften zitiert
(1) Zwischenerzeugnisse unterliegen im Steuergebiet (§ 1 Abs. 1 Satz 2) der Zwischenerzeugnissteuer. Die Steuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung.
(2) Zwischenerzeugnisse sind die Erzeugnisse der Positionen 2204, 2205 und 2206 der Kombinierten Nomenklatur mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 1,2% vol bis 22% vol, die nicht von § 1 Abs. 2 oder § 26 Abs. 1 erfaßt oder als Bier besteuert werden.
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Zitierungen von § 23 SchaumwZwStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 SchaumwZwStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchaumwZwStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 27 SchaumwZwStG Verkehr mit Wein mit anderen Mitgliedstaaten
... Betriebe, deren Inhaber eine Erlaubnis nach § 5 Abs. 2, auch in Verbindung mit § 23 Abs. 3, besitzen. (5) Personen, die zu gewerblichen Zwecken Wein aus Steuerlagern ...
§ 29 SchaumwZwStG Ordnungswidrigkeiten
... § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 4 oder § 12 Abs. 3, jeweils auch in Verbindung mit § 23 Abs. 3, über den Verkehr im Steuergebiet oder mit anderen Mitgliedstaaten zuwiderhandelt, ... 14 Abs. 3 oder § 16 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 23 Abs. 3, im Falle des § 16 Abs. 6 Satz 1 auch in Verbindung mit § 28 Abs. 2, eine Anzeige ...
§ 30 SchaumwZwStG Übergangsvorschriften
... zugelassene Inhaber von Steuerlagern nach § 6, auch in Verbindung mit § 23 Abs. 3. (2) Für vor dem 1. Januar 1993 begonnene Versandverfahren gilt das bis ... Herstellungsbetriebe für Zwischenerzeugnisse nach § 5 in Verbindung mit § 23 Abs. 3, soweit die Erzeugnisse Zwischenerzeugnisse nach § 23 Abs. 2 sind. (4) ... 5 in Verbindung mit § 23 Abs. 3, soweit die Erzeugnisse Zwischenerzeugnisse nach § 23 Abs. 2 sind. (4) Angemeldete Schaumweinherstellungsbetriebe sowie bewilligte ... zu leisten. (5) Die Zahlungsfrist des § 9 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 23 Abs. 3, gilt erstmalig für die im Januar 1993 entstehende Steuer. (6) Der ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung (EVerbrStBV)V. v. 08.06.1999 BGBl. I S. 1414; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Zitate in aufgehobenen Titeln
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
V. v. 17.03.1994 BGBl. I S. 568; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Eingangsformel SchaumwZwStV
... Abs. 5, § 16 Abs. 7, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 4, § 19 Abs. 2, § 20, § 23 Abs. 3, § 27 Abs. 6 und § 28 Abs. 3 des Gesetzes zur Besteuerung von Schaumwein und ...
§ 36 SchaumwZwStV Zwischenerzeugnisse (vom 01.04.2008)
... §§ 1 bis 8, 10, 12 bis 31 und 32 bis 35a sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 23 des Gesetzes ...
§ 36a SchaumwZwStV Verbringen zu privaten Zwecken
... mehr als 20 Liter Zwischenerzeugnisse nach § 15 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 des Gesetzes zu privaten Zwecken in das Steuergebiet verbracht, wird widerleglich vermutet, ...
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