Zitierungen von § 14 Verordnung über die Seediensttauglichkeit

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 SeeDTauglV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeDTauglV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 6 SeeDTauglV (zu § 14 Abs. 3 der Verordnung) Muster einer Bescheinigung zur Vorlage zum Erwerb von Befähigungszeugnissen
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung (SchOffzAusbV)
neugefasst durch V. v. 15.01.1992 BGBl. I S. 22, 227; aufgehoben durch § 66 V. v. 08.05.2014 BGBl. I S. 460
§ 8 SchOffzAusbV Persönliche Eignung (vom 01.12.2006)
... oder für einen bestimmten Schiffsdienst nicht durch eine Bescheinigung nach § 14 Abs. 3 der Verordnung über die Seediensttauglichkeit vom 19. August 1970 (BGBl. I S. 1241) in ...


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