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Zitierungen von § 58 DRiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 DRiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DRiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
Artikel 10 BPersVGNG Änderung des Deutschen Richtergesetzes
... die Wörter „vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614)" eingefügt. 4. § 58 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Für die Rechte und Pflichten der Mitglieder gelten ...
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