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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2022 aufgehoben
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Anlage 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV k.a.Abk.)
V. v. 04.07.2001 BGBl. I S. 1492; aufgehoben durch § 19 V. v. 16.03.2022 BGBl. I S. 487
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 806-21-1-287 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2001; FNA: 806-21-1-287 Berufliche Bildung
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Anlage 1 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten - Sachliche Gliederung -
Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse |
1 | 2 | 3 |
1. | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen (§ 3 Nr. 1.1) | a) Aufgaben und Grundlagen der Organisation des Gesundheits- wesens erläutern b) die besonderen Aufgaben eines medizinischen Dienstleistungs- berufes aufzeigen c) Position der Zahnarztpraxis und ihrer Beschäftigten im Gesell- schafts- und Wirtschaftsgefüge aufzeigen |
1.2 | Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Aus- stattung des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 1.2) | a) Struktur, Aufgaben und Funktionsbereiche des Ausbildungs- betriebes erläutern b) Geräte und Instrumente des ausbildenden Betriebes handhaben, pflegen und warten c) Fehler in der Funktionsweise von Geräten und Mängel an Instru- menten feststellen; Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergreifen d) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftig- ten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Arbeit- nehmervertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen |
1.3 | Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahn- medizinischen Versorgung (§ 3 Nr. 1.3) | a) rechtliche Grenzen für das selbständige Handeln beachten b) die ärztliche Schweigepflicht einhalten c) über grundlegende Elemente der Sozialgesetze informieren d) rechtliche und vertragliche Grundlagen von Behandlungsverein- barungen bei gesetzlich Versicherten und Privatpatienten erläu- tern und beachten |
1.4 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1.4) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Rechte und Pflichten, Dauer und Beendigung, erklären b) Inhalte der Ausbildungsverordnung und den betrieblichen Aus- bildungsplan erläutern c) die im Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen über Arbeits- zeit, Vollmachten und Weisungsbefugnisse beachten d) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen e) Fortbildung als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung nutzen, berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln f) wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen |
1.5 | Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 1.5) | a) Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest- stellen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif- ten anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maß- nahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver- haltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
1.6 | Umweltschutz (§ 3 Nr. 1.6) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf- lichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt- schutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen- den Entsorgung zuführen |
2. | Durchführen von Hygienemaßnahmen (§ 3 Nr. 2) | |
2.1 | Infektionskrankheiten (§ 3 Nr. 2.1) | a) übertragbare Krankheiten und deren Hauptsymptome beschreiben b) Infektionsquellen, Infektionswege und Infektionsgefahren in der Praxis erkennen c) Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen aufzeigen und ent- sprechende Schutzmaßnahmen, insbesondere Immunisierung, treffen |
2.2 | Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene (§ 3 Nr. 2.2) | a) Bedeutung der Hygiene für Praxis, Arbeitsplatz und eigene Person erklären b) Arbeitsmittel für Hygienemaßnahmen unterscheiden und sach- gerecht handhaben c) Maßnahmen der Hygienekette auf der Grundlage des Hygiene- planes der Praxis durchführen d) hygienische Vor- und Nachbereitung von Instrumenten und Geräten durchführen e) kontaminierte Materialien und Abfälle erfassen, sammeln, wie- deraufbereiten und entsorgen |
3. | Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement (§ 3 Nr. 3) | |
3.1 | Arbeiten im Team (§ 3 Nr. 3.1) | a) sich in das zahnärztliche Team integrieren, mit Mitarbeitern kooperieren und eigenverantwortlich handeln b) Arbeitsschritte systematisch planen, rationell gestalten und ziel- gerichtet organisieren c) Praxisabläufe effizient gestalten und mit organisieren d) zur Sicherung des praxisinternen Informationsflusses beitragen |
3.2 | Qualitäts- und Zeitmanagement (§ 3 Nr. 3.2) | a) Bedeutung des Qualitätsmanagements für den Ausbildungs- betrieb an Beispielen erläutern b) Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Verantwortungs- bereich planen, durchführen und dokumentieren c) bei Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität mitwirken d) behandlungskomplexorientierte und patientenspezifische Ter- minplanung durchführen e) Wiederbestellung organisieren f) bedarfsgerechte Terminplanung mit zahntechnischen Laboren koordinieren g) Terminplanung zur Praxisorganisation erstellen und überwa- chen, insbesondere zu vorgeschriebenen Prüf-, Überwachungs- und Informationsterminen |
4. | Kommunikation, Information und Datenschutz (§ 3 Nr. 4) | |
4.1 | Kommunikationsformen und -methoden (§ 3 Nr. 4.1) | a) verbale und nonverbale Kommunikationsformen anwenden b) Gespräche personenorientiert und situationsgerecht führen c) Patienten und begleitende Personen über Praxisabläufe in Hin- sicht auf Diagnostik, Behandlung, Wiederbestellung, Verwaltung und Abrechnung informieren und zur Kooperation motivieren d) zahnärztliche Beratungen und Anweisungen unterstützen e) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden |
4.2 | Verhalten in Konfliktsituationen (§ 3 Nr. 4.2) | a) Konflikte durch vorbeugendes Handeln vermeiden b) Konfliktsituationen erkennen und einschätzen c) durch situationsgerechtes Verhalten zur Lösung von Konflikt- situationen beitragen |
4.3 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Nr. 4.3) | a) Möglichkeiten der elektronischen Datenerfassung, -verarbeitung und des Datenaustausches nutzen b) Informations- und Kommunikationssysteme zur Bearbeitung unterschiedlicher Praxisvorgänge, insbesondere bei der Patien- tenaufnahme, der Patientenbetreuung, der Behandlungsassis- tenz, der Praxisorganisation und -verwaltung sowie der Abrech- nung von Leistungen, anwenden c) Fehlerrisiken und Fehlerfolgen erkennen und einschätzen d) Informationen beschaffen und nutzen e) Fachliteratur und andere Informationsangebote nutzen |
4.4 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 3 Nr. 4.4) | a) Vorschriften und Regelungen zum Datenschutz im internen Praxisablauf und bei externen Kontakten anwenden b) Daten pflegen und sichern c) Datentransfer gesichert durchführen d) Dokumente und Behandlungsunterlagen sicher verwahren |
5. | Patientenbetreuung (§ 3 Nr. 5) | a) auf Situation und Verhaltensweise des Patienten eingehen b) Patienten unter Berücksichtigung ihrer Erwartungen und Wün- sche vor, während und nach der Behandlung betreuen c) verantwortungsbewusst beim Aufbau einer Patientenbindung mitwirken d) Beschwerden von Patienten entgegennehmen und Lösungs- möglichkeiten anbieten e) Besonderheiten im Umgang mit speziellen Patientengruppen, insbesondere mit ängstlichen, behinderten, älteren und pflege- bedürftigen Personen, Risikopatienten sowie Kindern beachten |
6. | Grundlagen der Prophylaxe (§ 3 Nr. 6) | a) Ursachen und Entstehung von Karies und Parodontalerkrankun- gen erläutern b) Ziele der Individual- und Gruppenprophylaxe erläutern, bei der Gruppenprophylaxe mitwirken c) Patienten die Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophy- laxe, insbesondere Mundhygiene, zahngesunde Ernährung und Fluoridierung, erklären und zur Mundhygiene motivieren d) Zahnbeläge sichtbar machen, dokumentieren und bei der Dia- gnostik von Zahnbelägen und Methoden der Kariesrisikobestim- mung mitwirken |
e) Patienten über Zahnputztechniken instruieren, über geeignete Hilfsmittel zur Mundhygiene informieren und ihre Anwendung demonstrieren f) Mundhygiene von Patienten überwachen, insbesondere Zahn- putzübungen durchführen, Plaquereduktion kontrollieren und Patienten remotivieren g) bei lokalen Fluoridierungsmaßnahmen mitwirken | ||
7. | Durchführen begleitender Maß- nahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes (§ 3 Nr. 7) | |
7.1 | Assistenz bei der zahn- ärztlichen Behandlung (§ 3 Nr. 7.1) | a) Gebräuchliche Fachbezeichnungen und Abkürzungen der zahn- medizinischen Terminologie sowie des Abrechnungswesens an- wenden b) Untersuchung und Behandlung vorbereiten; bei Befundaufnah- me und diagnostischen Maßnahmen mitwirken c) bei konservierenden und chirurgischen Behandlungsmaßnah- men assistieren, insbesondere Arzneimittel, Werkstoffe und Ma- terialien vorbereiten und verarbeiten, Instrumente handhaben, instrumentieren und Behandlungsabläufe dokumentieren d) bei therapeutischen Maßnahmen von Mundschleimhauterkran- kungen sowie Erkrankungen und Verletzungen des Gesichts- schädels assistieren, Behandlungsabläufe dokumentieren e) bei parodontologischen Behandlungsmaßnahmen assistieren, insbesondere Arzneimittel, Werkstoffe und Materialien vorberei- ten und verarbeiten, Instrumente handhaben, instrumentieren und Behandlungsabläufe dokumentieren f) bei präventiven und therapeutischen Maßnahmen von Zahn- stellungs- und Kieferanomalien assistieren g) bei prothetischen Behandlungsmaßnahmen assistieren, insbe- sondere Arzneimittel, Werkstoffe und Materialien vorbereiten und verarbeiten, Instrumente und Geräte handhaben, instrumen- tieren und Behandlungsabläufe dokumentieren h) bei Abformungen assistieren; Planungs- und Situationsmodelle, Hilfsmittel zur Abformung und Bissnahme herstellen i) erwünschte und unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Werkstoffen und Materialien beachten; Verordnung von Arznei- mitteln vorbereiten und Arzneimittel auf Anweisung abgeben |
7.2 | Röntgen und Strahlenschutz (§ 3 Nr. 7.2) | a) Funktionsweise von Röntgengeräten in der ausbildenden Praxis erklären b) physikalisch-technische Grundlagen der Erzeugung von Rönt- genstrahlen und die biologischen Wirkungen von ionisierenden Strahlen erklären c) Maßnahmen des Strahlenschutzes für Patienten und Personal durchführen d) intra- und extraorale Aufnahmetechniken nach Anweisung und unter Aufsicht des Zahnarztes anwenden e) Befragungs-, Aufzeichnungs-, Belehrungs-, Kontroll- und Do- kumentationspflichten beachten; entsprechende Maßnahmen durchführen f) Film- und Bildverarbeitung durchführen g) bei Maßnahmen zur Fehleranalyse und Qualitätssicherung mit- wirken |
8. | Hilfeleistungen bei Zwischen- fällen und Unfällen (§ 3 Nr. 8) | a) Maßnahmen zur Vermeidung von Not- und Zwischenfällen ergreifen b) Symptome bedrohlicher Zustände, insbesondere bei Schock, Atem- und Kreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, starken Blutun- gen und Allergien, erkennen und Maßnahmen einleiten c) bei Maßnahmen des Zahnarztes bei Zwischenfällen mitwirken d) Dokumentation auf Anweisung durchführen e) Erste Hilfsmaßnahmen bei Unfällen, insbesondere bei Unfällen mit Infektionspotential, einleiten und durchführen f) Rettungsdienst alarmieren |
9. | Praxisorganisation und -verwaltung (§ 3 Nr. 9) | |
9.1 | Praxisabläufe (§ 3 Nr. 9.1) | a) Ablagesysteme einrichten, Registratur- und Archivierungsarbei- ten unter Berücksichtigung von Aufbewahrungsfristen durch- führen b) bei der Organisation des zahnärztlichen Notfalldienstes in der Praxis mitwirken c) Ablauf der Abrechnung organisieren |
9.2 | Verwaltungsarbeiten (§ 3 Nr. 9.2) | a) Patientendaten erfassen und verarbeiten b) Posteingang und -ausgang bearbeiten c) Schriftverkehr durchführen d) Vordrucke und Formulare bearbeiten e) Dokumentationspflichten zu Rechtsverordnungen umsetzen |
9.3 | Rechnungswesen (§ 3 Nr. 9.3) | a) Zahlungsvorgänge abwickeln b) Zahlungseingänge und -ausgänge erfassen und kontrollieren, betriebliches Mahnwesen durchführen c) gerichtliches Mahnverfahren einleiten |
9.4 | Materialbeschaffung und -verwaltung (§ 3 Nr. 9.4) | a) Bedarf für den Einkauf von Waren, Arzneimitteln, Werkstoffen und Materialien ermitteln, bei der Beschaffung mitwirken, Bestel- lungen aufgeben b) Wareneingang und -ausgang unter Berücksichtigung des Kauf- vertragsrechts prüfen c) Materialien, Werkstoffe und Arzneimittel sachgerecht lagern und überwachen |
10. | Abrechnung von Leistungen (§ 3 Nr. 10) | a) Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen anwenden b) Heil- und Kostenpläne auf Grundlage vorgegebener Therapie- pläne erstellen; über Kostenzusammensetzung informieren c) erbrachte Leistungen für die gesetzlichen Krankenversicherun- gen und sonstigen Kostenträger erfassen, die Abrechnung erstellen und weiterleiten d) Vorschriften der Sozialgesetzgebung anwenden e) Privatliquidationen erstellen f) zahntechnische Material- und Laborrechnungen überprüfen |
Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 ZahnmedAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZahnmedAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 ZahnmedAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 7 ZahnmedAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im ...
§ 8 ZahnmedAusbV Abschlussprüfung
... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
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