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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2022 aufgehoben
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Anlage 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV k.a.Abk.)
V. v. 04.07.2001 BGBl. I S. 1492; aufgehoben durch § 19 V. v. 16.03.2022 BGBl. I S. 487
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 806-21-1-287 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2001; FNA: 806-21-1-287 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten - Zeitliche Gliederung -
Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
- A.
- Die Fertigkeiten und Kenntnisse zu den Berufsbildpositionen
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz,
- 7.1
- Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung, Lernziel a
- 2.
- Durchführen von Hygienemaßnahmen,
- 7.
- Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes und
- 8.
- Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen
- B.
- Vor der Zwischenprüfung
- -
- 1. bis 18. Ausbildungsmonat -
(1) In einem Zeitraum von 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Die Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen, Lernziele a und b,
- 1.2
- Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a und b,
- 1.3
- Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung, Lernziele a bis c,
- 1.4
- Berufsbildung- , Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a bis d
(2) In einem Zeitraum von 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Infektionskrankheiten, Lernziele a bis c,
- 2.2
- Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziele a bis e
- 3.1
- Arbeiten im Team, Lernziel a
(3) In einem Zeitraum von 5 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.
- Grundlagen der Prophylaxe, Lernziel a,
- 7.1
- Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung, Lernziele b und c,
- 8.
- Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen, Lernziele a bis f,
- 5.
- Patientenbetreuung, Lernziele a und b,
- 1.3
- Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung, Lernziele a und b,
- 4.1
- Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele a und b,
- 4.2
- Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziel b
(4) In einem Zeitraum von 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 9.2
- Verwaltungsarbeiten, Lernziele a und b,
- 10.
- Abrechnung von Leistungen, Lernziel a
- 4.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
- 4.4
- Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel a
- C.
- Nach der Zwischenprüfung
- -
- 19. bis 36. Ausbildungsmonat -
(1) In einem Zeitraum von 5 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 7.1
- Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung, Lernziele d bis i,
- 7.2
- Röntgen und Strahlenschutz, Lernziele a bis g,
- 6.
- Grundlagen der Prophylaxe, Lernziele b bis g
- 1.2
- Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes, Lernziel c,
- 4.1
- Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele c bis e,
- 4.2
- Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziele a und c,
- 5.
- Patientenbetreuung, Lernziele c bis e
- 5.
- Patientenbetreuung, Lernziele a und b,
- 1.3
- Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung, Lernziele a und b,
- 2.1
- Infektionskrankheiten, Lernziele a bis c,
- 2.2
- Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziele a bis e,
- 4.1
- Kommunikationsformen und -methoden, Lernziel b
(2) In einem Zeitraum von 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 10.
- Abrechnung von Leistungen, Lernziele b bis f
- 9.1
- Praxisabläufe, Lernziel c,
- 1.3
- Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung, Lernziel d
- 4.2
- Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziele a bis c,
- 10.
- Abrechnung von Leistungen, Lernziel a
(3) In einem Zeitraum von 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 1.1
- Die Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen, Lernziel c
- 1.2
- Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes, Lernziel d,
- 3.1
- Arbeiten im Team, Lernziele b bis d,
- 3.2
- Qualitäts- und Zeitmanagement, Lernziele a bis g,
- 9.1
- Praxisabläufe, Lernziele a und b
- 3.1
- Arbeiten im Team, Lernziel a
(4) In einem Zeitraum von 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele e und f,
- 4.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis e,
- 4.4
- Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele b bis d,
- 9.2
- Verwaltungsarbeiten, Lernziele c bis e,
- 9.3
- Rechnungswesen, Lernziele a bis c,
- 9.4
- Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziele a bis c
- 3.1
- Arbeiten im Team, Lernziel b,
- 4.1
- Kommunikationsformen und -methoden, Lernziel e
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ZahnmedAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZahnmedAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 ZahnmedAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 7 ZahnmedAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2084/a29674.htm