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§ 6 - Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)
Artikel 2 V. v. 18.09.1998 BGBl. I S. 3013, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Geltung ab 01.10.1998; FNA: 9512-19-1 Schiffssicherheit
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Geltung ab 01.10.1998; FNA: 9512-19-1 Schiffssicherheit
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§ 6 Schiffsbezogener Sicherheitsstandard in übrigen Fällen
(1) 1Soweit für ein Schiff, das die Bundesflagge führt, nicht die in § 5 Absatz 1 und 2 bezeichneten Anforderungen einzuhalten sind, sind die Anforderungen nach Anlage 1a einzuhalten. 2Maßgeblich ist
- 1.
- für ein Fahrgastschiff Anlage 1a Teil 1 in Verbindung mit Teil 7,
- 2.
- für ein Binnenschiff im Verkehr durch die Kaiserbalje Anlage 1a Teil 2,
- 3.
- für ein Traditionsschiff Anlage 1a Teil 3,
- 4.
- für ein Sportboot Anlage 1a Teil 4,
- 5.
- für ein Fischereifahrzeug Anlage 1a Teil 5,
- 6.
- für ein Frachtschiff Anlage 1a Teil 6 in Verbindung mit Teil 7,
(1a) 1Absatz 1 Nummer 6 gilt für
- 1.
- ein Schiff im Sinne des § 3 Buchstabe c des Flaggenrechtsgesetzes oder
- 2.
- ein Schiff, das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter Aufsicht des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes eingesetzt ist und nicht Handelszwecken dient,
(1b) 1Wird kein Antrag im Sinne des Absatzes 1a Satz 1 gestellt, hat die jeweils für das Schiff nach Absatz 1a Nummer 1 oder 2 verantwortliche Behörde durch Besichtigungen und andere geeignete Maßnahmen in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass das jeweilige Schiff
- 1.
- eine Sicherheit bietet vergleichbar mit den Anforderungen, die nach dem internationalen schiffsbezogenen Sicherheitsstandard, dem Schiffssicherheitsgesetz und im Rahmen des Seeaufgabengesetzes vorgeschrieben sind, und
- 2.
- die Abwehr von Gefahren für Schiffe, Schifffahrt oder Schifffahrtseinrichtungen, Gesundheit, Küste oder die Umwelt gewährleistet.
(2) Für ein Schiff, das einer bestimmten Schiffskategorie angehört, müssen, wenn es in einer anderen Schiffskategorie eingesetzt werden soll, die Anforderungen für Schiffe eingehalten werden, die zum Zeitpunkt der Änderung der Schiffskategorie auf Kiel gelegt worden sind, soweit nicht in den nachfolgenden Vorschriften etwas anderes bestimmt ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften V. v. 22. November 2024 BGBl. 2024 I Nr. 370 m.W.v. 30. November 2024
Frühere Fassungen von § 6 SchSV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 SchSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SchSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5a SchSV Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard in besonderen Fällen (vom 14.03.2018)
... Land entfernt, müssen mindestens die Anforderungen eingehalten werden, die das Schiff nach § 6 erfüllen müsste. (2) Ein Fahrgastschiff, das Absatz 1 unterliegt, muss ...
§ 9 SchSV Schiffszeugnisse und -bescheinigungen, Schiffsbesichtigungen (vom 30.11.2024)
... die erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen, 2. für ein Schiff im Sinne des § 6 Absatz 1 die in der Anlage 1a bezeichneten Zeugnisse und Bescheinigungen, wenn durch ...
§ 13 SchSV Verhaltenspflichten (vom 30.11.2024)
... für Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-See sowie für die in § 6 ausdrücklich genannten Schiffe, soweit in Anlage 1a nichts anderes bestimmt ist, ...
§ 15 SchSV Übergangsregelung (vom 14.03.2018)
... die am 13. März 2018 über ein Sicherheitszeugnis für Ausbildungsfahrzeuge nach § 6 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe c in Verbindung mit § 15 der Schiffssicherheitsverordnung in der Fassung vom 29. März 2017 ...
Anlage 1 SchSV (zu § 5) Besondere Regelungen bei internationalem schiffsbezogenen Sicherheitsstandard (vom 30.11.2024)
... mit Anhang II Abschnitt II der Richtlinie ausgenommen; es sei denn, in einer Richtlinie nach § 6 Abs. 1 wird etwas anderes bestimmt. 1.2 Nummer 1.1 gilt für Fahrgastschiffe der ... in der jeweils gültigen Fassung, es sei denn, dass deren Anwendung in einer Richtlinie nach § 6 Abs. 1 dieser Verordnung oder in einem der in Abschnitt D der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz ...
Anlage 1a SchSV (zu den §§ 6 und 6a) Schiffsbezogener Sicherheitsstandard in den übrigen Fällen (vom 30.11.2024)
... Fassung; 2.2.17 Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe: Richtlinie nach § 6 Absatz 1 der Schiffssicherheitsverordnung über Sicherheitsanforderungen an Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen, die nicht ...
Anlage 3 SchSV (zu § 13 Abs. 4a) Befähigungsnachweise für den mobilen Seefunkdienst und den mobilen Seefunkdienst über Satelliten (vom 30.11.2024)
... sowie auf Schiffen, für die dies in einer Rechtsnorm oder in einer Richtlinie im Sinne von § 6 vorgesehen ist. 2.6 Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) ... sowie auf Schiffen, für die dies in einer Rechtsnorm oder in einer Richtlinie im Sinne von § 6 vorgesehen ist. 2.7 Für das Bedienen von Satelliten-Seenotfunkbaken ...
Zitat in folgenden Normen
Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)
Artikel 1 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398, 2032; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
§ 6 BinSchUO Voraussetzung für die Zulassung (vom 14.04.2023)
... müssen den Anforderungen nach der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz, den Anforderungen des § 6 der Schiffssicherheitsverordnung oder den Anforderungen des Kapitels 25 ES-TRIN entsprechen. (7) Seeschiffe ...
BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 30.11.2024)
... b) Für die Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für Schiffe im Sinne des § 6 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Schiffssicherheitsverordnung werden keine Gebühren nach den Nummern 0303 und 0304 erhoben. ... gewerbsmäßig genutzte Sportboote § 9 Absatz 3 SchSV i. V. m. § 6 Absatz 1 Nummer 4 SchSV §§ 14, 19 Absatz 1 SeeSpbootV 158 ... Wasserfahrzeug in den verfahrens- rechtlich vorgeschriebenen Fällen § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SchSV i. V. m. Teil 3 Kapitel 1 Nummer 7 der Anlage 1a zur SchSV 200 - 1.000 ...
See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV)
Artikel 1 V. v. 29.08.2002 BGBl. I S. 3457; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
§ 1 SeeSpbootV Geltungsbereich (vom 30.11.2024)
... (5) Die für Sportboote geltenden Vorschriften der §§ 2, 5 Absatz 3, §§ 6 und 13 Absatz 1 Nummer 2a und 3 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt B Nummer II.8 der ...
Sportseeschifferscheinverordnung
neugefasst durch B. v. 03.03.1998 BGBl. I S. 394; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412
§ 1 SportSeeSchV Anwendungsbereich (vom 10.05.2017)
... ein Sicherheitszeugnis auf der Grundlage der Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Schiffssicherheitsverordnung in der jeweils gültigen Fassung erteilt worden ist. (3a) Wer ein ...
Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV)
V. v. 08.08.1989 BGBl. I S. 1583; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
§ 14 EmsSchEV Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Verordnung (vom 01.10.2024)
... 6. als Fahrzeugführer, Eigentümer oder Besitzer entgegen § 6 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Satz 1 der Schiffssicherheitsverordnung für eine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 28.06.2006 BGBl. I S. 1417
Artikel 7 8. SchSAV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 3 Nr. 4, § 5a Satz 1 und § 6 Abs. 1 werden jeweils die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter ...
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
Artikel 1 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... muss den Anforderungen nach der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz, den Anforderungen nach § 6 der Schiffssicherheitsverordnung oder den Anforderungen des Anhangs II Kapitel 20 ...
Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Artikel 1 1. SchSichRÄndV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... (BGBl. 2024 I Nr. 217) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6 werden nach Absatz 1 die folgenden Absätze 1a und 1b eingefügt: „(1a) ...
Artikel 2 1. SchSichRÄndV Folgeänderungen
... b) Für die Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für Schiffe im Sinne des § 6 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Schiffssicherheitsverordnung werden keine Gebühren nach den Nummern 0303 und 0304 erhoben." 2. Nummer I ...
Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 706
Artikel 8 SeeVerkRÄndG Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... Regelungen" ersetzt. 3. In § 5 Abs. 3, § 5a, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, 4 und 6, § 12 ...
Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412
Artikel 2 19. SchSAV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... die am 13. März 2018 über ein Sicherheitszeugnis für Ausbildungsfahrzeuge nach § 6 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe c in Verbindung mit § 15 der Schiffssicherheitsverordnung in der Fassung vom 29. März 2017 ...
Sechzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1504
Artikel 2 16. SchSAV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... In § 3 Absatz 3 Nummer 2, § 5a Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1 und Absatz 5, § 7 Absatz 1 Satz 1, § 9 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer ...
Verordnung zur Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher, sportbootrechtlicher und wasserwegerechtlicher Vorschriften
V. v. 31.10.2019 BGBl. I S. 1518
Artikel 10 BinSchRÄndV 2019 Änderung der See-Sportbootverordnung
... 1. In § 1 Absatz 5 werden die Wörter „§§ 2, 5 Abs. 3, §§ 6 , 8 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 Nr. 2a und 3 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt B Nr. II.8 der ... der Schiffssicherheitsverordnung" durch die Wörter „§§ 2, 5 Absatz 3, §§ 6 und 13 Absatz 1 Nummer 2a und 3 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt B Nummer II.8 der ...
Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen
V. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 237
Artikel 1 SchSichRÄndV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... nach Abschnitt A Nummer 1 bis 3 der Anlage 2." 3. Die §§ 5 bis 6 werden wie folgt gefasst: „§ 5 Internationaler schiffsbezogener ... Land entfernt, müssen mindestens die Anforderungen eingehalten werden, die das Schiff nach § 6 erfüllen müsste. (2) Ein Fahrgastschiff, das Absatz 1 unterliegt, muss ... die Anforderungen einhalten, die ein Schiff in der Inlandfahrt erfüllen muss. § 6 Schiffsbezogener Sicherheitsstandard in übrigen Fällen (1) Soweit für ... a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter „der Richtlinien nach § 6 " durch die Wörter „der Anlage 1a" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie ... die erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen, 2. für ein Schiff im Sinne des § 6 Absatz 1 die in der Anlage 1a bezeichneten Zeugnisse und Bescheinigungen, wenn durch ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „Soweit in den Richtlinien nach § 6 nicht anders bestimmt, hat der Verantwortliche unter Antragstellung und auf eigene Kosten ... d) In Absatz 5 werden die Wörter „Anforderungen der Richtlinien nach § 6 " durch die Wörter „Anforderungen des Teils 2 der Anlage 1a" ersetzt. ... 13 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b werden die Wörter „sofern in den Richtlinien nach § 6 nichts anderes bestimmt ist" durch die Wörter „soweit in Anlage 1a nichts anderes ... 12. Nach Anlage 1 wird folgende Anlage 1a eingefügt: „Anlage 1a (zu den §§ 6 und 6a) Schiffsbezogener Sicherheitsstandard in den übrigen Fällen ... Fassung; 2.2.17 Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe: Richtlinie nach § 6 Absatz 1 der Schiffssicherheitsverordnung über Sicherheitsanforderungen an Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen, die nicht ...
Vierzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 23.01.2014 BGBl. I S. 78
Artikel 2 14. SchSAV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... ersetzt. 7. In § 3 Absatz 3 Nummer 2, § 5a Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1 und 5, § 9 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 und Absatz 8, ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 556 10. ZustAnpV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... In § 3 Absatz 3 Nummer 4, § 5a Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1, § 15 Absatz 1 Nummer 2 sowie in der Anlage 1 A.II Nummer 1.3, B.II. Nummer 3.4 Satz ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)
V. v. 06.12.2008 BGBl. I S. 2450, 2868; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
§ 5 BinSchUO Technische Zulassung (vom 04.06.2016)
... muss den Anforderungen nach der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz, den Anforderungen nach § 6 der Schiffssicherheitsverordnung oder den Anforderungen des Anhangs II Kapitel 20 ...
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